Das ist so korrekt: Man ist nur an der entsprechenden Universität gesperrt.
Siehe Universitätsgesetz
(Hervorhebung von mir)§ 63. (7) Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.
Siehe Link
Im früheren Universitätsgesetz lautete die Formulierung noch so:
§ 34 (6): Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diese Studienrichtung ausgeschlossen
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