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Thema: Exmatrikulation

  1. #1
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    Exmatrikulation

    Da ich es jetzt schon öfter gehört habe, es mir aber eigentlich nicht vorstellen kann, stimmt es dass wenn man seinen 5.Antritt in den Sand setzt zwar in innsbruck für alle wirtschaftlichen studiengänge ematrikuliert wird jedoch das Studium zum Beispiel in Wien fortsetzen könnte?

    Ich kann mir das ehrlich gesagt nciht ganz vorstellen aber habe es jetzt schon öfter gehört. Vielelicht weiß jemand mehr zu dem Thema!?

  2. #2
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    Avatar von Matthias86
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    Das ist so korrekt: Man ist nur an der entsprechenden Universität gesperrt.

    Siehe Universitätsgesetz
    § 63. (7) Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung nicht bestanden wurde, ausgeschlossen.
    (Hervorhebung von mir)

    Siehe Link

    Im früheren Universitätsgesetz lautete die Formulierung noch so:
    § 34 (6): Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diese Studienrichtung ausgeschlossen
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  3. #3
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    Wow vielen lieben Dank, dann wurde hiermit der Gerüchteküche ein Ende bereitet

  4. #4
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    Aber in Wien fängt man dann nciht komplett von vorne an sondern kann die schon absolvierten Kurse mitnehmen und setzt dann dort einfach sein Studium fort ist das richtig?

  5. #5
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    Zitat Zitat von CheyenneBlue Beitrag anzeigen
    Aber in Wien fängt man dann nciht komplett von vorne an sondern kann die schon absolvierten Kurse mitnehmen und setzt dann dort einfach sein Studium fort ist das richtig?
    Wohl irgendwas dazwischen. Man wird sich sicher was anrechnen lassen können. Aber wohl nicht alles.
    Ich glaube es wurde schon mal diskutiert was ging und was nicht.

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