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Thema: Welche Lösung stimmt?

  1. #1
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    Welche Lösung stimmt?

    Hey Leute,

    habe gerade die Klausuren vom 17.09.2013 und 16.07.2013 durchgerechnet. In beiden kamen die Fragen:

    Folgende Umstände führen zur Bildung einer Kapitalrücklage:
    a) Gesellschafter nehmen eine Einzahlung im Rahmen eines Gesellschafterdahrlehens vor
    b) Im Zuge einer Kapitalerhöhung kommt es zum Ansatz eines Disagio
    c) Zu Lasten des laufenden Gewinnes werden steuerliche Investitionsbegünstigungen in Anspruch genommen
    d) Die Gesellschafter gewähren ihrer GmbH einen Gesellschafterzuschuss

    bei 17.09.2013 waren die Antworten b) und d) richtig, bei der vom 16.07.2013 aber nur d) weiß jemand was nun richtig ist?

    und

    Welche Aussage ist/sind hinsichtlich der Rechungsabgrenzung richtig?
    a) Bilanztechnisch gibt es 4 Arten der Rechnungsabgrenzung
    d) Mit sonstige Forderungen werden die Erträge künftiger Perioden erfasst.

    bei 19.07.2013 sind a) und d) richtig bei 16.07.2013 nur a)

    vl kann mir wer helfen??

  2. #2
    Moderatorin Bewertungspunkte: 22
    Avatar von wiwi5967
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    ich würde hier auf jeden fall nicht der selbsgeschriebenen lösung, sondern den lösungen vom 16.07 vertrauen! glaube generell dass ein paar der "lösungen" vom 17.09 nicht stimmen, auch bei frage 27 welche unternehmen zur veröffentlichung verpflichtet sind, ist "große gmbh" als richtig angegeben, obwohl lt dem buch (der jahresabschluss- einzelabschluss nach ugb; seite 10, tabelle) nur große ag's veröffentlichen müssen

  3. #3
    Member Bewertungspunkte: 0

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    hey danke für deine antwort, aber ich habe beide lösungen von dem lösungsblatt, also keine selbergeschriebenen.

  4. #4
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    hey csam5759, mir gehts genauso ! Mir kommen viele Antworten von der zweiten Gesamtprüfung als falsch vor ( die unten als richtig dargestellt werden..) Aber zu deinen Fragen kann ich dir versichern, dass die Antworten vom 16.7 richtig sind, denn es würde zu einer Kapitalerhöhung durch einen Agio kommen, nicht Disagio( das ist der Ausgabebetrag bei Krediten, hat nichts mit dem Eigenkapital zu tun) und bei der zweiten Frage, sonstige Forderungen spiegeln eine Zahlung im der nächsten Periode dar, PRA würden einen Ertrag in der nächsten Periode darstellen. Ich halt mich einfach an die erste Klausur, das wird schon schief gehen

  5. #5
    Moderatorin Bewertungspunkte: 22
    Avatar von wiwi5967
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    kann mir jemand bei der gesamtklausur vom 17.09.2013, aufgabe 22 (fifo und lifo verfahren) helfen? nach meinen berechnungen kommt nämlich "keine der antworten ist richtig" raus
    und weiß jemand ob das einen unterschied in der berechnung macht wenn .. FIFO-Verfahren(periodisch) steht, wie in der klausur vom 16.07?

  6. #6
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    hey wiwi5967, gute Frage man! Ich bin selber einwenig am verzweifeln was nun das richtige Ergebnis ist... meiner Meinung nach ist keine Antwort richtig,( Permanent und Periodische Vorratsbewertung unterscheiden sich schon, da man in der Periodischen alle Zugänge zusammenzählen kann und dann die Verfahren anwenden darf, und beim Permanten bei jedem Abgang die Lifo/Fifo Verfahren anwenden muss) Aber meiner Meinung nach, um auf die "richtigen" Ergebnisse von der Aufgabe zu kommen, müssten die Vorräte zum Teil aufgewertet werden, sogar über die Anschaffungswerte, und dass kann niemals richtig sein. Genauso um auf diese 97500 beim LIFO Verfahren zu kommen, müsste der eine Wert mit 105€ verbucht werden( also man dürfte von einer Abwertung auf 95€ am 31.12 sogar absehen).... Macht für mich alles kein Sinn, hoffe es kommt morgen klarer und einfacher dran..

  7. #7
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    Zitat Zitat von ibk-student Beitrag anzeigen
    hey wiwi5967, gute Frage man! Ich bin selber einwenig am verzweifeln was nun das richtige Ergebnis ist... meiner Meinung nach ist keine Antwort richtig,( Permanent und Periodische Vorratsbewertung unterscheiden sich schon, da man in der Periodischen alle Zugänge zusammenzählen kann und dann die Verfahren anwenden darf, und beim Permanten bei jedem Abgang die Lifo/Fifo Verfahren anwenden muss) Aber meiner Meinung nach, um auf die "richtigen" Ergebnisse von der Aufgabe zu kommen, müssten die Vorräte zum Teil aufgewertet werden, sogar über die Anschaffungswerte, und dass kann niemals richtig sein. Genauso um auf diese 97500 beim LIFO Verfahren zu kommen, müsste der eine Wert mit 105€ verbucht werden( also man dürfte von einer Abwertung auf 95€ am 31.12 sogar absehen).... Macht für mich alles kein Sinn, hoffe es kommt morgen klarer und einfacher dran..
    Die Aufgabe wurde im September im Nachhinein gestrichen.

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 0

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    ja ok, aber sie wurde gestrichen weil nicht dabei stand obs periodisch oder permanent zu berechnen ist. ich krieg nämlich auch "keine antworten richtig" raus...
    kann mir irgendwer sagen wie man den cashflow nach kfs/bw2 berechnet??

  9. #9
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    Avatar von wiwi5967
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    Zitat Zitat von steffi90h Beitrag anzeigen
    ja ok, aber sie wurde gestrichen weil nicht dabei stand obs periodisch oder permanent zu berechnen ist. ich krieg nämlich auch "keine antworten richtig" raus...
    kann mir irgendwer sagen wie man den cashflow nach kfs/bw2 berechnet??
    war nur so verwirrt weil bei der prüfung vom 09.07.2012, aufgabe 22, beim hifo-verfahren auch nicht stand ob periodisch oder permanent und hier trotzdem periodisch gerechnet wurde
    steht da nicht ein genauerer cashflow? operativer? aus gewöhnlicher geschäftstatigkeit etc?

  10. #10
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    Zitat Zitat von steffi90h Beitrag anzeigen
    ja ok, aber sie wurde gestrichen weil nicht dabei stand obs periodisch oder permanent zu berechnen ist. ich krieg nämlich auch "keine antworten richtig" raus...
    kann mir irgendwer sagen wie man den cashflow nach kfs/bw2 berechnet??
    gewöhnliche Geschäftstätigkeit:
    EGT+Abschreibungen (wenn ein minus davorsteht) + Veränderung der Forderungen (wenn ein minus davorsteht) - Verbindlichkeiten (minus bleibt minus, plus bleibt plus)

    Investitionstätigkeit:
    aus der Klausur 19.9.2013:

    Zugänge laut Anlagenspiegel+Erträge aus dem...+erechneter Buchwertabgang

    Abschreibungen/Zuschreibungen werden nicht berücksichtigt bei der Investitionstätigkeit, da bereits bei der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit es dazugezählt/abgezählt wird.

    Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit:

    Kapitalrücklagen - Bilanzgewinn des Geschäftsjahres +/- Kreditverbindlichkeiten.

    Ich hoffe, dass ich keinen Blödsinn erzähle.

    Naja viel Glück euch allen morgen!

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