hei
ich bin immer am mittwoch nachmittag bei ihr im ps..
was wär denn deine frage ?![]()
Hey!
Ist jemand von euch auch im Proseminar bei Frau Schmidt, das immer am Mittwoch stattfindet? Hätte dazu nämlich mal ne Frage. Also meldet euch bitte![]()
hei
ich bin immer am mittwoch nachmittag bei ihr im ps..
was wär denn deine frage ?![]()
Es kommt nur das was durchgenommen wurde... Handouts, Mitschriften, Fälle. Zur Klausur kommen theoretische Fragen und kleinere Fälle.
sie hat heute gesagt dass die handouts und mitschriften reichen wenn man keinen 1 will und ansonsten halt noch die online literatur![]()
Moin moin,
hat jemand von euch zufällig die Lösungen von den Fällen und könnte die online stellen.
Das wäre super nett
Danke
Das wär das was ich mit geschrieben hab zur Lösung der 3 Fälle... hoffe halbwegs vollständig & nachvollziehbar.
Fall 1 - Max und der Lutscher
- Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen
- "öfters" - alter übliches Geschäft, die 5-Jährige tätigen - betrifft eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens
- Kind muss Pflicht des Kaufvertrags erfüllen ... hat 20 Cent nicht gezahlt, deshalb ist der
Vertrag nicht gültig zustande gekommen.
- Geschäft ist schwebend unwirksam, es wurde kein Zug um Zug geleistet.
- Das Kind muss 20 Cent nicht zahlen, aber für die Verkäuferin entsteht ein Schaden.
- Sie wird ihn jedoch nicht einklagen, da die hohen Prozesskosten den Schaden nicht wert sind.
- Wenn Rechtsgeschäft nicht gültig ist, bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Lösung a)
Sie bekommt die 20 Cent nicht nur von Max nicht, sondern auch von den Eltern nicht, da
der Kaufvertrag nicht gültig zustande gekommen ist.
Lösung b)
Im Zweifel gilt, die Willenserklärung, die zuerst gefallen ist. Sprich sie bekommt das Geld
von dem Vater, der dem Kaufvertrag nachträglich zustimmt.
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Fall 2 - Der Steinchenwerfer
- Grundsätzlich nicht Delikt-fähig, da unter 14.
- Ausnahme = Billigkeitshaftung (nicht alle 3 Kriterien müssen erfüllt sein).
- Von einem 12-jährigen kann man erwarten, dass sie nicht mit Steinchen werfen sollten.
- Kann Unrecht seiner Tat einsehen = Einsicht auf Vernunft.
--> Ja er haftet für den Schaden. Da er ein gefülltes Sparbuch hat, kann er für den
Schaden aufkommen. Höhe würde vermindert wenn Gerti keine Mindestrentnerin wäre,
haften müsste er jedoch trotzdem.
- Abwehr wäre was anderes wie Verteidigung.
- Eltern haften nicht, da Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde - Eltern arbeiten und können 12-jährigen durchaus alleine lassen.
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Fall 3 - Kaffeeautomat
Problem: K will Geld von V zurück und stützt sich auf das Wandlungsrecht.
Ja er hat das Recht den bezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, da er dem V die Chance
gegeben hat, das Gerät zu reparieren, dies jedoch keine Verbesserung nach sich zog.
Timeline Getränkeautomat
8.5.12 Übergabe
22.8.12 1. Verbesserung/Primäre GWL
15.11.12 2. Verbesserungsversuch
22.5.12 KLAGE – begehrt Wandlung
Kriterien
· Endgeldlicher Vertrag liegt vor, da Kaufvertrag – 1. Kriterium
· Liegt ein Mangel vor? Ja, Sachmangel weil Getränkeautomat keinen genießbaren Kaffee abgibt.
· Ist Mangel behebbar? Ja, relativ leicht erkennbar und behebbar gewesen
· Was kann K geltend machen? – Verbesserung mehrmals
· Mangel war schon vor Übergabe vorhanden. – er muss nicht beweisen und hat Anspruch auf Verbesserung
· K muss Rügen weil beide Unternehmer sind. Tut er weil er Verbesserung verlangt
· Wandlung kann man nur gewähren wenn Mangel nicht behebbar ist. Wenn beim ersten und beim 2. Mal nicht behoben wird und sich V nicht mehr meldet kann man Wandlung beantragen. Vom Kaffeeautomaten wird vorausgesetzt, dass er heißen Kaffee macht, daher Mangel nicht geringfügig.
· V gibt Geld zurück, K gibt Automat zurück
nice danke
Geschäfts-und Deliktsfähig ist nicht jeder, rechtsfähig aber schon, oder? Es sind doch alle Menschen rechtsfähig?
Ja, alle Menschen sind ab der Geburt rechtsfähig! Ungeborene sind beschränkt rechtsfähig... siehe Handout I
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