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Thema: PS Partl Klausur WS 2013/14

  1. #1
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    PS Partl Klausur WS 2013/14

    Hallo Leute, ich hätte da eine Frage vl kann mir ja einer von euch helfen:

    Hab mir grad die Musterlösung von der Klausur vom 22.4.13 angeschaut und jetzt bin ich ein wenig verwirrt.
    Aufgabe c) lautet wie folgt:

    Zeigen Sie die ertragst. und sozialvers.rechtl. Situation in der Rechtsform einer OG; Herr XY hat eine Vermögens- und Gewinnbet.quote von 90%. Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn XY; er erhält wie im Fall b 12 GF-Bezüge zu je EUR 5000. Die restl. 10% hält seine Gattin, beziehen Sie diese in (die) Quantifizierung mit ein.

    So in der Musterlösung sieht das Schema so aus:

    Vorläufiger Gewinn: HERR XY FRAU XY
    400000*0,9 400000*0,1
    abz. GSVG
    KV....
    PV....
    UV....

    = Bemessungsgr.
    abz. Einkommensteuer

    = verfügbares EK
    So das versteh ich bis jetzt - nur müsste man nun dieselbe Staffelung (ohne seiner Frau und ohne prozentueller Beteiligung ) nicht für sein GF-Gehalt auch nochmal durchführen? In der Musterlösung steht halt nix anderes mehr.

    Was mich ebenfalls verwirrt ist, dass die BAP Pauschale von 6% bei aufgabe b) vom verfügbaren Einkommen abgezogen wird, was ja normalerweise doch auch net gemacht wird? (also die Pauschale, so erinner ich mich, zieht man doch nur von den Betriebseinnahmen ab?)

    und eine letzte Sache die ich nicht nachvollziehen kann ist, weshalb man bei der Unfallversicherung von einem monatlichen Betrag von 5,48 ausgeht.


    Würd mich über eure Meinung/ Hilfe freuen.

  2. #2
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    die Unfallversicherung sollte meiner Meinung nach 8,48€ pro Monat sein. bei aufgabe b) ist ja der GF-Bezug für den Geschäftstführer eine Einnahme und für die Gmbh eine Ausgabe.

  3. #3
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    Danke fuer die Antwort mir is nicht ganz klar warum das Gehalt fuer die OG eine Einnahme darstellt? Wenn dem GF ein Gehalt gezahlt wird dann sinkt doch der Gewinn der Unternehmung? Kannst du mir das bitte erklaeren? sry die Og unterlagen fehlen mir leider vollstaendig. :/

  4. #4
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    Nicht bei der OG, sondern bei der Gmbh. Bei der Aufgabe b) wird doch nach einer Gmbh gerechnet. Und den Gmbh-Geschäftsführer haben wir glaub ich deswegen extra gerechnet, weil der quasi eine "Extrawurst" ist der kann ja einkünfte aus selbständiger tätigkeit habne und aus nicht selbständiger Arbeit und da wird ja die Sozialversicherung nach ASVG gerechent, weil Dienstnehmer.
    Und wär bei der OG, das nicht schon Lohnverrechnung?? und die kommt ja nicht!

  5. #5
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    Achso danke fürs Erklären, csam5713!

  6. #6
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    Bitte! Nur Garantie gebe ich keine drauf

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