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Thema: PS-Prüfung Partl WS14

  1. #1
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    PS-Prüfung Partl WS14

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei mich auf die PS Prüfung nächste Woche vorzubereiten und hänge irgendwie beim Thema "Ort der Leistung" (-> siehe §3 Abs 7 UStG sowie §3 Abs 8 UStG).

    Das Beispiel, andem ich hänge, ist aus dem Seminar (PS-Termin 03.12.2013). Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich in meiner Aufzeichnung einen Fehler habe, sodass ich mich freuen würde, wenn mir a) jemand ein kurzes Feedback geben könnte und b) mir vielleicht irgendwer in kurzen Worten noch einmal erklären, wann welcher Paragraph (§3 Abs 7 UStG bzw. §3 Abs 8 UStG) gilt?!

    Lt. meinen Unterlagen haben wir eine Reihenlieferung von A (=Schweiz) -> B (= Russland) -> C (= Ungarn) -> D (=Österreich). D sagt nun dem Spediteur, dass er die Lieferung bei A holen soll. Somit sorgt D für die Beförderung. Lt. meinen Aufzeichnungen erfolgt somit A -> B nach §3 Abs 7, B -> C nach §3 Abs 7, aber C -> D nach §3 Abs 8 ... ich komm ums verrecken nicht drauf, warum der letzte Teil (C -> D) nach §3 Abs 8 sein soll und nicht schon eher ... Fehler von meiner Seite? Kann wer helfen?

    Thx und viele Grüße

  2. #2
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    Hey, war leider bei dem betreffenden Termin nicht im Proseminar, aber versuche dir trotzdem mal zu helfen
    Wenn deine Angaben alle richtig sind, dann handelt es sich um ein Reihengeschäft mit Drittlandsbezug. Unternehmer D lässt die Ware durch einen Spediteur bei Unternehmer A in der Schweiz abholen. Generell kannst du dir bei solchen Reihengeschäften merken, dass es immer nur eine bewegte Lieferung geben kann und alles andere ruhende Lieferungen sind. Im Prinzip muss man nur wissen, dass immer die Lieferung AN denjenigen der die Versendung in Auftrag gibt oder vornimmt die bewegte Lieferung ist.

    Somit ist die bewegte Lieferung nach § 3 ( 8 ) die Lieferung von C and D, weil es ja der Kette nach die Lieferung AN D sein muss. Somit steuerbar wo die Beförderung oder Versendung beginnt, also in der Schweiz. Das ist dann ein Export, weil die Ware ja von der Schweiz nach Österreich geht und somit lt. § 7 eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.

    Alle anderen Lieferungen in der Kette sind also jetzt noch ruhende Lieferungen, alle steuerbar dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, also auch in der Schweiz.

    Also wie gesagt, am besten immer diese Grundregel oben beachten, dann ist es eigentlich nicht schwer herauszufinden, welche Lieferungen die bewegten und ruhenden sind.

    Bin allerdings etwas überrascht, dass er das so genau durchgemacht hat, dachte er macht eher nur so "Basics" der USt durch..

    Naja, hoffe ich konnte ein wenig helfen! Liebe Grüße

  3. #3
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    Wollte er nicht noch welche Unterlagen online stellen die uns für die Vorbereitung helfen sollten?

  4. #4
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    doch wollte er eigentlich

  5. #5
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    Zitat Zitat von d3si|v|4ri3 Beitrag anzeigen
    Hey, war leider bei dem betreffenden Termin nicht im Proseminar, aber versuche dir trotzdem mal zu helfen
    Wenn deine Angaben alle richtig sind, dann handelt es sich um ein Reihengeschäft mit Drittlandsbezug. Unternehmer D lässt die Ware durch einen Spediteur bei Unternehmer A in der Schweiz abholen. Generell kannst du dir bei solchen Reihengeschäften merken, dass es immer nur eine bewegte Lieferung geben kann und alles andere ruhende Lieferungen sind. Im Prinzip muss man nur wissen, dass immer die Lieferung AN denjenigen der die Versendung in Auftrag gibt oder vornimmt die bewegte Lieferung ist.

    Somit ist die bewegte Lieferung nach § 3 ( 8 ) die Lieferung von C and D, weil es ja der Kette nach die Lieferung AN D sein muss. Somit steuerbar wo die Beförderung oder Versendung beginnt, also in der Schweiz. Das ist dann ein Export, weil die Ware ja von der Schweiz nach Österreich geht und somit lt. § 7 eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.

    Alle anderen Lieferungen in der Kette sind also jetzt noch ruhende Lieferungen, alle steuerbar dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, also auch in der Schweiz.

    Also wie gesagt, am besten immer diese Grundregel oben beachten, dann ist es eigentlich nicht schwer herauszufinden, welche Lieferungen die bewegten und ruhenden sind.

    Bin allerdings etwas überrascht, dass er das so genau durchgemacht hat, dachte er macht eher nur so "Basics" der USt durch..

    Naja, hoffe ich konnte ein wenig helfen! Liebe Grüße
    Super, danke für die Erklärung!
    Geändert von jublu1984 (20.01.2014 um 13:51 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von lulu Beitrag anzeigen
    Wollte er nicht noch welche Unterlagen online stellen die uns für die Vorbereitung helfen sollten?
    Soweit ich mich recht erinnere, wollte er die Aufgaben, welche wir in der letzten Einheit besprochen haben, heraus kopieren und online stellen. Diese findet man aber auch in den Umsatzsteuerichtlinien vom BMF

  7. #7
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    meine Mitschriften der Beispiele die er durchgemacht sind auch nicht optimal (: könnte jemand vielleicht 1- 2 Bsp. posten die eventuell so oder so ähnlich zur Prüfung kommen könnten ? dann könnten wir auch die Lösungen vergleichen

  8. #8
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    By the way, Thema Aufgaben:

    Ich habe mir das Buch von Herrn Prof. Beiser gekauft (-> siehe Literaturempfehlungen zum Kurs). Dort bin ich auf eine Aufgabe gestoßen, die ich euch nicht vorenthalten mag (für die alle, die nicht die 44 Euro für das Buch ausgegeben bzw. es sich in der Bib ausgeliehen haben ), zumal die recht gut zum Thema Vorsteuerkorrektur sowie GrESt passt.

    Angabe: Ein Vermieter hat im Jahr 2013 ein neues Mietsgebäude um 30 Mio Euro Entgeld + 6 Mio Euro USt (= 36 Mio Euro Baukosten) errichtet. Ab dem 1. Dezember 2013 wird die gesamte neue Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermietet. Am 24. Juni 2015 wird die Imobilie um 40 Mio Euro Entgeld verkauft.

    Fragen: Beurteilen Sie diesen Verkauf in USt und GrESt/Eintragungsgebühr für folgende Fälle:
    a) Die Immobilie wird nach § 6 Abs 1 Z9 lit a UStG umsatzsteuerfrei verkauft
    b) Die Immobilie wird auf Grund einer Option zur USt nach § 6 Abs 2 UStG mit 20% USt verkauft.

    Was ist zu tun, um den Vorsteuerabzug des Käufers zu (8 Mio Vorsteuerabzug) zu sichern?

    Sollte die Lösung bzw. Lösungsweg gewünscht sein, bitte melden.

    (Quelle: Steuern, ein systematischer Grundriss, reinhold beiser, facultas.wuv verlag, 11. auflage, wien, 2013)

  9. #9
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    Zitat Zitat von iwwh Beitrag anzeigen
    meine Mitschriften der Beispiele die er durchgemacht sind auch nicht optimal (: könnte jemand vielleicht 1- 2 Bsp. posten die eventuell so oder so ähnlich zur Prüfung kommen könnten ? dann könnten wir auch die Lösungen vergleichen
    Was die Beispiele anbelangt, so würde ich sagen, dass er auf jeden fall was zu §3 Abs 7 bzw. §3. Abs 8 bringt. Und dann vermute ich mal stark, dass er noch ein rechenbeispiel bringt, weil er in drei einheiten auf rechnungen eingegangen ist.

    nur bsp.weise eine Vst korrektur ist glaub ich zu wenig, deswegen würde ich entweder auf eine aufgabe tippen, wie oben bereits gepostet oder eben so eine aufgabe wie die gesamtaufgabe von dem ps 14.01.2014

  10. #10
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    Frage zur Gesamtaufgabe (ESt, USt sowie GrESt), siehe Unterlagen LV PS vom 14.01.2014:

    Wir haben uns dort ja das T-Konto aufgezeichnet und die Werte (für aktiv und passiv Seite) eingetragen. Lt. Angabe hat es sich da um eine Schenkung gehandelt (Vater verschenkt Betrieb an Tochter). Ich hätte folgende Frage dazu.

    1. Frage) Da es eine Schenkung war, ist es EStG rechtlich gesehen uninteressant gewesen. Was wäre aber EStG rechtlich gewesen, wenn der Vater den Betrieb an die Tochter a) verkauft (b) verpachtet (od. vermietet) hätte. Könnte mir kurz wer sagen, was dann dort los gewesen wäre bzgl. EStG?
    BTW: wäre toll, wenn die antwort mit den entsprechenden § gegeben werden könnte...

    UStG rechtlich gesehen für b) wäre das vermutlich vermietung und verpachtung und a) würde ich sagen nichts, da es sich mit dem verkauf um einen einmaligen vorgang handeln würde. eure meinung?

    2. Frage) Um die GrESt zu bestimmen, wurde ja der Verkehrswert bestimmt. soweit ist das alles klar. ich habe mir aber am ende aufgeschrieben, dass wenn es jetzt neben den fremdkosten (welche in dem fall ja der kaufpreis sind) auch noch eine verpflichtung gäbe (wie zum beispiel das wohnrecht für die oma) dass die auch noch mit aufgenommen werden müsste. jemand eine ahnung/idee, wie das dann geht? lt meinen aufzeichnungen muss dann auf der passiv seite des t kontos auch noch der verkehrswert bestimmt werden. keine ahnung wie das gehen soll. ?-(

    (By the way, da hier die Sterbetafeln benötigt werden (-> auf Sterbetafel noch 2 Jahre zu leben -> Wohnwert mal 2 gerechnet) geh ich davon aus, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass er die Aufgabe - sofern er diese bringt - in der Art und Weise modifizieren wird. Dennoch sollten wir mal drüber sprechen )

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