Hallo,
Wie sehen die Regelungen bezüglich eines freien Semesters aus?
Darf ich trotz Freisemester Vorlesugnsprüfungen ablegen.
lg
Hallo,
Wie sehen die Regelungen bezüglich eines freien Semesters aus?
Darf ich trotz Freisemester Vorlesugnsprüfungen ablegen.
lg
Ohne trifftigen Grund glaub ich nicht.
Du kannst inskribiert beiben und dann zählt das Semester, kannst aber auch VO-Prüfungen schreiben oder du meldetst dich vom Studium ab und es zählt kein weiteres Semester, aber du kannst auch keine VO-Prüfungen schreiben --> Du kannst dich aber wieder anmelden und es weiterführen wenn du willst.
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