schau mal im studienplan nach, da müsste es drinstehen. glaube allerdings nicht, dass das stimmt, soweit ich weiß sind die übungen nur als empehlungen für die freien wahlfächer gedacht.
Hab heute gehört, dass man als Wirtschaftsrechler einen Übungsschein im 1.Abschnitt machen muss (entweder in Europa-, bürgerliches- oder öffentliches Recht!)
mir ist das völlig neu, stimmt das?
schau mal im studienplan nach, da müsste es drinstehen. glaube allerdings nicht, dass das stimmt, soweit ich weiß sind die übungen nur als empehlungen für die freien wahlfächer gedacht.
soweit aus dem studienplan ersichtlich ist, muss man keinen übungsschein im 1. abschnitt machen. es wird nur empfohlen.
ja das hab ich mir schon gedacht, aber danke für die infos!!Zitat von Olivia
Nein, du brauchst definitv KEINEN Schein.
Zumindest in Bürgerlich ist aber eine Übung unbedingt zu empfehlen!!!!
LG
Take me down to the Paradise City!
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