Hi!
Ja stimmt. Es werden dir 300 Punkte abgezogen, aber nur wenn du nicht hingehst!
Berni
Wie schaut das jetzt nach der 2 Vergaberunde aus? Kann ich einen Kurs noch irgendwie zurückgeben? Wenn ich nicht hingeh werden mir 300 Strafpunkte abgezogen oder?
Hi!
Ja stimmt. Es werden dir 300 Punkte abgezogen, aber nur wenn du nicht hingehst!
Berni
Außer du redest mit dem Prof und er meldet den Heinis die zuständig sind, dass du aus bestimmten Gründen nicht teilnehmen kannst. Dann brauchst du keine 300 Pkt verlieren, aber am Anfang solltest du sicher hingehen, sonst ist es zu offensichtlich
Hi!
Zählt bzgl. der Strafpunkte die Anwesenheit, oder muss man definitv eine Prüfung abgelegt haben bzw. ein Referat gehalten haben?
Lg
Glaub das kommt auf den Prof an. Normalerweise wird schon eine pos./neg. Prüfung gebraucht. aber wenn diese erst am Ende des Semesters ist wie zB in allen Rechtskursen, tja dann...
Aber das müsste doch genau in den Regeln drinnenstehen. Jedenfalls würd ich euch raten nicht bei der ÖH nachzufragen, ansonsten machen die uns das Leben noch schwerer und erfinden ne neue Regel...
Aber hallo, glaubst du etwa, dass die ÖH die Regeln für die Computeranmeldung allein aufstellt?
Um nicht 300 Strafpunkte zu kassieren, muss man entweder in VO oder PS eine Prüfungsleistung (Präsentation, Klausur, Seminararbeit, Gruppenarbeit) ablegen und kann danach den Kurs abbrechen (= 1. Antritt). Die Anwesenheit ist für eine positive Benotung im PS wichtig. Bei uns auf der Sowi gibt es selten ein Kurs indem nicht schon vor Ende des Semesters eine Prüfungsleistung erbracht wird. Ausnahme sind natürlich die Rechtskurse, aber wer bricht schon einen solchen einfachen Kurs ab....![]()
Ich wollte nicht schon wieder eine elendige Diskussion über das Punktesystem oder die ÖH anzetteln. Viel zu nervig und zeitraubend...
Du musst definitiv eine Leistung erbringen, einfach drinnsitzen und den Sessel erwärmen zählt leider nicht als Leistung!!Zitat von The Fraggle
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warum kann man nicht einfach einen kurs nach der 2. runde - mit einer guten begründung - zurückgeben können, der dann von der öh an "bedürftige" (2 kurse oder weniger) weitervergeben wird?
wollte nur kurz anmerken, dass die ÖH NICHT DIE COMPUTERREGELUNG gemacht hat. @bagu1: wenn du die Regeln für die Computeranmeldung aufmerksam durchgelesen hättest, dann hättest du ganz unten dann gesehen, dass die Fakultätsstudienleiter Bank und der eh Fakultätsstudienleiter Sendlhofer unten "unterschrieben" haben![]()
@ice: die ÖH muss keine Kurse für Bedürftige weitergeben. Das wäre auch unfair, denn wie sollen wir das dann deiner Meinung und Vorstellung nach machen? Sollen wir eine Kursauktion aufbauen?? Mit der Veröffentlichung der Punkte hat jetzt jeder StudenIn die gleichen Chancen und so kann jeder sehen wieviele Punkte man ungefähr braucht! Außerdem gibt es ja für die "Bedürftigen" eine zweite Vergaberunde, so hat man dann eh mehr Chancen noch zu seinen Kursen zu kommen!!
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