wenn ich mich nicht ganz irre, dann zählt diese prüfung noch zum Wintersemester!![]()
habe eine frage bezüglich stipendium, vielleicht kann mir jemand helfen.
ich beziehe studienbeihilfe und habe die letzte prüfung (in bwl2) am 11.3 geschafft.
verliere ich deswegen meine studienbeihilfe? es heißt ja, man muss in 5 semestern fertig sein, und eigentlich war der 11.3 ja schon im 6ten semester.
hat jemand schon ähnliche erfahrungen damit gemacht?
wenn ich mich nicht ganz irre, dann zählt diese prüfung noch zum Wintersemester!![]()
@ferrari
wieso glaubst du das?
11.3 ist ja eindeutig sommersemester, oder gibt es da andere fristen?
die gleiche frage wurde auch im sowi-board gestellt.
antwort von emanuel trausnitz war:
Hallo Christian!
Nein, du verlierst dadurch dein Stipendium nicht. Du solltest aber möglichst schnell das Diplomprüfungszeugnis zur Stipendienstelle bringen. Eventuell kann es sein (hängt wahrscheinlich davon ab, wie schnell du das diplomprüfungszeugnis besorgen kannst), dass du ein paar Monate nicht bezahlt bekommst, aber das wird dir dann nachgezahlt.
lg,
Emanuel
die frist geht bis zum 30. 3., für leute die fertig werden sogar bis zum 30. 4.Zitat von christoph123
habe mir jetzt mal das gesetz bezüglich stipendium durchgelsen.
da steht nix von 30.3
aber der leiter der stipendienstelle hat anscheinend die "macht" soetwas festzulegen.
das hat nix mit der studienbeihilfe an sich zu tun, sondern vielmehr mit der allgemein semestereinteilung. siehe auch hp der studienabteilung.Zitat von christoph123
http://www2.uibk.ac.at/studienabteil...d_fristen.html
wo siehst du das?
die semestereinteilung ist so, dass ja das semester mit ende februar endet und das neue mit 1. märz beginnt, oder nicht?
ich interessiere mich deshalb dafür, weil es mich auch betrifft. und bei mir ist im studienbeihilfe-bescheid gestanden,
dass ich diese nicht weiter beziehen werde, wenn ich nicht bis spätestens 28. Februar mein diplom im ersten abschnitt vorweisen kann, oder bis dahin die prüfung nicht gamcht habe!
hab mich deshabl schon verzweilelt auf die suche nach diesen fristen gemacht,Ihr Anspruch auf Studienbeihilfe erlischt mit Ende Februar 2005, falls Sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt die
erste Diplomprüfung der Studienrichtung Volkswirtschaft (UniStG) ablegen oder nachweisen,
ich kann das absolut nirgends klar herausfinden.
selbst als ich bei der stipendienstelle nachgefragt habe, hat mir die sachbearbeiterin keine klare auskunft gegeben und nur mit den schultern gezuckt!
also wenns selbst die nicht wissen!!
bis jetzt jedenfalls wars immer so, dass das semesterende mit dem ende der allgemeinen zulassungsfrist (31. 3. bzw. 31. 10.) zusammengefallen ist. diese fristen sind jedenfalls auch für die familienbeihilfe relevant (zumindest bei mir ists bis jetzt immer so gewesen).
ist auch irgendwie logisch, denn wenn du im märz die letzte prüfung für den ersten abschnitt machst, bist ja schon im zweiten (was kurse usw. betrifft). wenn die blöd tun, würd ich einfach mit dem zeugnis hingehen sobald es hast und schauen, dass sies wenigstens nachzahlen.
danke für die anwort.
dass die zulassungsfrist damit wirklich etwas zu tun hat, scheint etwas komisch, aber ich könnte es mir schon vorstellen.
hoffe das klappt bei mir noch alles, da hängt ja viel geld damit zusammen. deswegen bin ich da ziemlich nervös
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