dann muss gemäß strengem niederstwertprinzip der niedrigere verkaufspreis angegeben werden.Zitat von csad3760
niedriger als die anschaffungskosten darf immer ausgewiesen werden, aber nie höher --> niederstwertprinzip
Aber was ist wenn der Verkaufspreis niedriger (zB. im Zuge eines Markteinbruches) ist als die Anschaffungskosten?Die Vorräte dürfen NIE über einem über dem anschaffungswert/herstellkosten liegenden betrag ausgewiesen werden, also ist der Ausweis zu verkaufspreisen definitiv nicht gültig.
dann muss gemäß strengem niederstwertprinzip der niedrigere verkaufspreis angegeben werden.Zitat von csad3760
niedriger als die anschaffungskosten darf immer ausgewiesen werden, aber nie höher --> niederstwertprinzip
Dann wäre die Antwort "ja". Ich glaube aber, dass hier der Haken im Wort Verkaufspreis liegt. Den Verkaufspreis direkt setze ich nicht an.
Bsp.:
AK/HK = 110,--
31.12.: Wiederbeschaffungspreis 105,--
Verkaufspreis 105,--
noch anfallende VwVtKosten 10,--
Wertansatz am Beschaffungsmarkt:
105,--
Wertansatz am Absatzmarkt (retrograde Bewertung):
105,-- Erlös
- 10,-- noch anfallende VwVtKosten
= 95,--
Ich vergleiche nun die beiden Märkte und setze den niedrigeren Wert an. In der Bilanz werden nun die 95,-- angesetzt, dh eine Abschreibung iHv. 15,--. Nach dem Vorsichtsprinzip sollen Verluste, auch wenn sie noch nicht realisiert sind, sofort ausgewiesen werden.
Berni
Ich hoffe das stimmt. Bei den Multiple Choice Fragen liegt der Hund immer im Detail. Ich würde die Frage mit "nein" beantworten. Sicherlich dürfen sie zu Verkaufspreisen aber noch dazu abzüglich noch anfallender Kosten angesetzt werden, wenn dieser Wert niedriger ist als die historischen AK/HK, wie schon öfters erwähnt -> strenges NWP. Ich weiß nicht inwieweit das mit den noch anfallenden Kosten gemacht wurde.
Vielleicht bin ich zu genau![]()
Es soll einer dem Auer eine email schreiben mit der Frage und dann hier posten! Wäre interessant!
Berni
ah okay. stehen tut der prap aber auf der aktivseite in der bilanz !?
Passive Rechnungsabgrenzung steht auf der Passiv Seite der Bilanz.
Sollte vielleicht zur Bewertung von Vorräten noch etwas hinzufügen:
Im HGB hat man das Wahlrecht zur Bewertung zum Höchstansatz (Einzelkosten + Gemeinkosten = Herstellungskosten). Jetzt hat man die Möglichkeit entweder vom Beschaffungsmarkt auszugehen oder man ermittelt vom Absatzmarkt aus zu den Herstellungskosten (sprich retrograd - Erlös minus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten). Der niedrige der beiden Werte wird dann mit den historischen AK/HK verglichen und abgeschrieben.
Der Verkaufspreis an sich könnte nur angesetzt werden unter der Annahme, dass es keine "noch anfallenden Kosten" mehr gibt.
Hallo! Kann mir bitte jemand die folgende Aufgabe erklären? Danke!
Ermittlung des Restbuchwerts der Maschine per 31.12.04: Anschaffungskosten der Maschine per 10.9.2001 10.000, Nutzungsdauer 5 Jahre linear. Im Jahr des Kaufes Halbjahresabschreibung.
Hi!
AK 10.000,--
- AfA 7.000,--
Restbuchwert per 31.12.2004 3.000,--
Erläuterung: Jahresabschreibung = 10.000/5 -> 2.000,--. Die Halbjahresabschreibung ist die Hälfte davon, also 1.000,--.
Abschreibung
2001: 1.000,--
2002: 2.000,--
2003: 2.000,--
2004: 2.000,--
ges.: 7.000,--
Berni
Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort!
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