hätt mal eine frage zu einer klausur:
konvertierungsgewinne bei Fremdwährungsdarlehen werden: im Betriebsergebnis ausgewiesen/im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen/im Finazergebnis?
ist sich bei dieser frage jemand sicher???
lg
Hat irgendwer die Lösungen zu den Beispielen von der Klausur vom letzten Semester?
hätt mal eine frage zu einer klausur:
konvertierungsgewinne bei Fremdwährungsdarlehen werden: im Betriebsergebnis ausgewiesen/im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen/im Finazergebnis?
ist sich bei dieser frage jemand sicher???
lg
er bringt nur diese kennzahlen bsp. wie in der letzten VO sonst gar keine rechnungne nur die MC fragen eben
Soweit ich weiß werden sie im Finanzergebnis ausgwiesen!!
Viel Sapß noch beim Lernen!!
Sie werden im Finanzergebnis ausgewiesen - genau das würde ich auch sagen.
was versteht man genau unter Konvertierungsgewinne?
danke!
ich bin nämlich auch der meinung dass finanzergebnis richtig ist. nur bei einer klausur ist "ao Ergebnis" angekreuzt und darum wollte ich mich verischer!
lg
In der Klausur vom letzten Sommersemester (04) hat Pircher folgende Frage gebracht:
Ein zweistöckiges Haus wird im oberen Geschoss ausschließlich privat genutzt. Das untere Stockwerk dient vollständig dem Betrieb. Die Privatfläche macht 40% der Gesamtliegenschaftsfläche aus. Die Liegenschaft stellt
a. zu 50% Privatvermögen und zu 50% Betriebsvermögen dar;
b. zu 100% Betriebsvermögen dar;
c. entsprechend den Geschossaufteilungen anteilig Betriebs- bzw. Privatvermögen dar
Auch am Ende der letzten Vorlesung hat er dieses Thema angesprochen und darum wollte ich fragen ob eventuell jemand die Antwort auf diese Frage weiß und vielleicht sogar eine Erklärung?
Grüsse & danke im Voraus
Ich würde Antwort c als richtig nehmen, übernehme aber keine Garantie.
Aber Gebäude=unbeweglich betriebliche Nutzung <20% dann als Privatvermögen, >80 dann betriebsvermögen, sonst nach den Anteil zuordnen, so habe ich es verstanden, kann mir das jemanden mal bestätigen?
.....
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