komisch ? gehen im Sowi-forum keine Umlaute und Sonderzeichen??
edit: hab jetzt oben ein paar sachen gekürzt und die Zeichen stimmen jetzt.
Zeichenerklärung für oben: x-> meines Wissens nach richtige Antwort, ? - bin mir nicht sicher
1.) Folgende Merkmale sprechen für die Vermögensgegenstandseigenschaft:
a selbstständige Bewertbarkeit x
b wirtschaftliches Eigentum ?
c Einzelveräußerbarkeit x ?
d zivilrechtliches Eigentum
2.) Die Ausschüttungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses und die Ausschüttungssperre nach § 235 HGB sind anzuwenden:
a bei allen Vollkaufleuten
b nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
c nur bei Aktiengesellschaften
d bei allen Personen- und Kapitalgesellschaften
e nur bei Kapitalgesellschaften x ?
3.) Beim Verkauf unter Vorbehalt des Eigentums:
a verbleibt das zivilrechtliche Eigentum beim Verkäufer
b erfolgt die Bilanzierung des Vermögensgegenstandes beim Käufer
c erwirbt der Käufer das wirtschaftliche Eigentum mit Übergabe
d erwirbt der Käufer das zivilrechtliche Eigentum mit Vertragsabschluss
e erfolgt die Bilanzierung des Vermögensgegenstandes beim Käufer
4.) Vom Grundsatz des going-concern ist abzugehen bei:
a Konkurs und Ausgleich x
b Zahlungsstockung
c Zahlungseinstellung ?
d Liquiditätsproblemen
5.) Größen und rechtsformabhägige Vorschriften bei Vollkaufleuten sind :
a Anhang x
b Form der Finanzbuchhaltung
c Lagebericht x
d Prüfungspflicht ?
e Offenlegung und Veröffentlichung x
6.) Die Einteilung der Kapitalgesellschaften in Größenklassen zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:
a Bestandteile des Jahresbaschlusses x
b Erstellung des Lageberichts x
c Budgetierung
d Ausschüttungspolitik und Gewinnverwendung
e die Verpflichtung zur Einführung einer Kostenrechnung
f die Offenlegungs- bzw. Veröffentlichungspflicht x
g die Prüfungspflicht ?
h die Formvorschriften der Finanzbuchhaltung
7.) Für eine GmbH und Co KG an der keine natürlich Person die Stellung eines unbeschränkt hatenden Gesellschafters innehat, sind folgende Rechnungslegungsbestimmung anzuwenden:
a die für ale Vollkaufleute geltenden Vorschriften x ?
b nur die besonderen Rechnungslegungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
c nur die steuerrechtlichen Gweinnermittlungsvorschriften
Sorry für den langen Thread, bin aber dankbar für Lösungen,
thx
komisch ? gehen im Sowi-forum keine Umlaute und Sonderzeichen??
edit: hab jetzt oben ein paar sachen gekürzt und die Zeichen stimmen jetzt.
Zeichenerklärung für oben: x-> meines Wissens nach richtige Antwort, ? - bin mir nicht sicher
hallo, habs grad geändert, es is aber erst gegangen als ich den beitrag kürzer gemacht hab. gehen ab 200 wörter keine umlaute mehr ?))
Hi!
Ich probiers mal mit der Beantwortung:
1.
a) X
b) X
c) X
2. (hier bin ich mir aber auch nicht sicher)
a) X
d) X
3.
a) X
b) X
c) X
e) X (diese Antwort ist doppelt)
4. (auch hier bin ich mir nicht sicher)
a) X
c) X
5.
a) X
c) X
d) X
e) X
6.
a) X
b) X
f) X
g) X
7.
a) X
So, der erste Lösungsvorschlag, sofern kein anderer schon geantwortet hat, während ich schrieb.
lg Berni
Ich probiers auch mal ...
1) a,c - ob es wirtschaftliches oder zivilrechtl. Eigentum hat, spielt keine Rolle für Vermögenseigenschaft (hat er gesagt und steht auch irgendwo im Skript!)
2) würd auch e nehmen, da es ja eig. nur bei Kap.ges. die Ausschüttungsbemessungsfkt. gibt.
3) a,b,c - Eigentumsvorbehalt heißt doch, daß das zivilrechtl. Eigentum beim "Verkäufer" verbleibt, das wirtschaftl. zum Käufer übergeht und der das auch bilanzieren muss!?
4) a,c - sofern er unter Zahlungseinstellung Zahlungsunfähigkeit versteht.
5) a,c,d,e - kleine GmbHs sind ja aus Prüfungspflicht ausgenommen, also spielt das auch eine Rolle.
6) a,b,f,g - Kommentar wie eben.
Wer ist meiner Meinung oder hat andere (bessere) Vorschläge oder Interpretationen??? Bin ebenso für alles dankbar, zumal diese Fragen beim Durchgehen der Klausuren auch mir nicht 100%ig klar waren.
ups, hab 7 übersehen!
da würde ich auch (a) nehmen, weil die gmbh & co kg zwar wie eine gmbh behandelt wird, sofern keine nat. pers. da ist, allerdings stört mich das "nur" bei antwort (b)![]()
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ja genau, bei der 2 Frage gehört nur e).
Bei einer Personengesellschaft oder bei einem Einzelunternehmen wird ja nichts ausgeschüttet.
Bei einer Kapitalgesellschaft wird von der juristischen Person an die Anteilseigner der Bilanzgewinn ausgeschüttet (=Trennungsprinzip). Kann mich aber bei der Begründung IRREN!!!
lg Berni
so, hab de fragen jetz alle mal durchgmacht, is einzige wobei i ma no ned ganz sicher bin is die Frage 7! sonst hab i e alles gleich wie da rubber_dick
oba des wer i a no ausafinden
Hallo!
bei frage 4 ist meiner meinung nach nur antwort a richtig, denn es zählt nur konkurs od. ausgleich![]()
also i was ja das er gsag hat, dass ein Zahlungsengpass alleine nicht reicht! Aber eine Zahlungseinstellung? des is meiner meinung nach scho a ziemlich großen problem *g* i seh scho... da wer i noamol genauer nachlesenZitat von Cabrera
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