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Thema: unklare Pircher-Klausurfragen

  1. #1
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    04.03.2004
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    unklare Pircher-Klausurfragen

    1.) Folgende Merkmale sprechen für die Vermögensgegenstandseigenschaft:

    a selbstständige Bewertbarkeit x
    b wirtschaftliches Eigentum ?
    c Einzelveräußerbarkeit x ?
    d zivilrechtliches Eigentum

    2.) Die Ausschüttungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses und die Ausschüttungssperre nach § 235 HGB sind anzuwenden:

    a bei allen Vollkaufleuten
    b nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
    c nur bei Aktiengesellschaften
    d bei allen Personen- und Kapitalgesellschaften
    e nur bei Kapitalgesellschaften x ?

    3.) Beim Verkauf unter Vorbehalt des Eigentums:

    a verbleibt das zivilrechtliche Eigentum beim Verkäufer
    b erfolgt die Bilanzierung des Vermögensgegenstandes beim Käufer
    c erwirbt der Käufer das wirtschaftliche Eigentum mit Übergabe
    d erwirbt der Käufer das zivilrechtliche Eigentum mit Vertragsabschluss
    e erfolgt die Bilanzierung des Vermögensgegenstandes beim Käufer

    4.) Vom Grundsatz des going-concern ist abzugehen bei:

    a Konkurs und Ausgleich x
    b Zahlungsstockung
    c Zahlungseinstellung ?
    d Liquiditätsproblemen

    5.) Größen und rechtsformabhägige Vorschriften bei Vollkaufleuten sind :

    a Anhang x
    b Form der Finanzbuchhaltung
    c Lagebericht x
    d Prüfungspflicht ?
    e Offenlegung und Veröffentlichung x

    6.) Die Einteilung der Kapitalgesellschaften in Größenklassen zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:

    a Bestandteile des Jahresbaschlusses x
    b Erstellung des Lageberichts x
    c Budgetierung
    d Ausschüttungspolitik und Gewinnverwendung
    e die Verpflichtung zur Einführung einer Kostenrechnung
    f die Offenlegungs- bzw. Veröffentlichungspflicht x
    g die Prüfungspflicht ?
    h die Formvorschriften der Finanzbuchhaltung

    7.) Für eine GmbH und Co KG an der keine natürlich Person die Stellung eines unbeschränkt hatenden Gesellschafters innehat, sind folgende Rechnungslegungsbestimmung anzuwenden:

    a die für ale Vollkaufleute geltenden Vorschriften x ?
    b nur die besonderen Rechnungslegungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
    c nur die steuerrechtlichen Gweinnermittlungsvorschriften

    Sorry für den langen Thread, bin aber dankbar für Lösungen,

    thx

  2. #2
    Member Bewertungspunkte: 1

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    komisch ? gehen im Sowi-forum keine Umlaute und Sonderzeichen??

    edit: hab jetzt oben ein paar sachen gekürzt und die Zeichen stimmen jetzt.

    Zeichenerklärung für oben: x-> meines Wissens nach richtige Antwort, ? - bin mir nicht sicher

  3. #3
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
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    54
    hallo, habs grad geändert, es is aber erst gegangen als ich den beitrag kürzer gemacht hab. gehen ab 200 wörter keine umlaute mehr ? ))

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

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    223
    Hi!

    Ich probiers mal mit der Beantwortung:

    1.
    a) X
    b) X
    c) X

    2. (hier bin ich mir aber auch nicht sicher)
    a) X
    d) X

    3.
    a) X
    b) X
    c) X
    e) X (diese Antwort ist doppelt)

    4. (auch hier bin ich mir nicht sicher)
    a) X
    c) X

    5.
    a) X
    c) X
    d) X
    e) X

    6.
    a) X
    b) X
    f) X
    g) X

    7.
    a) X

    So, der erste Lösungsvorschlag, sofern kein anderer schon geantwortet hat, während ich schrieb.

    lg Berni

  5. #5
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    Avatar von rubber_duck
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    Ich probiers auch mal ...

    1) a,c - ob es wirtschaftliches oder zivilrechtl. Eigentum hat, spielt keine Rolle für Vermögenseigenschaft (hat er gesagt und steht auch irgendwo im Skript!)

    2) würd auch e nehmen, da es ja eig. nur bei Kap.ges. die Ausschüttungsbemessungsfkt. gibt.

    3) a,b,c - Eigentumsvorbehalt heißt doch, daß das zivilrechtl. Eigentum beim "Verkäufer" verbleibt, das wirtschaftl. zum Käufer übergeht und der das auch bilanzieren muss!?

    4) a,c - sofern er unter Zahlungseinstellung Zahlungsunfähigkeit versteht.

    5) a,c,d,e - kleine GmbHs sind ja aus Prüfungspflicht ausgenommen, also spielt das auch eine Rolle.

    6) a,b,f,g - Kommentar wie eben.

    Wer ist meiner Meinung oder hat andere (bessere) Vorschläge oder Interpretationen??? Bin ebenso für alles dankbar, zumal diese Fragen beim Durchgehen der Klausuren auch mir nicht 100%ig klar waren.

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von rubber_duck
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    ups, hab 7 übersehen!
    da würde ich auch (a) nehmen, weil die gmbh & co kg zwar wie eine gmbh behandelt wird, sofern keine nat. pers. da ist, allerdings stört mich das "nur" bei antwort (b)

  7. #7
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    ja genau, bei der 2 Frage gehört nur e).

    Bei einer Personengesellschaft oder bei einem Einzelunternehmen wird ja nichts ausgeschüttet.

    Bei einer Kapitalgesellschaft wird von der juristischen Person an die Anteilseigner der Bilanzgewinn ausgeschüttet (=Trennungsprinzip). Kann mich aber bei der Begründung IRREN!!!

    lg Berni

  8. #8
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    Avatar von Ferrari
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    so, hab de fragen jetz alle mal durchgmacht, is einzige wobei i ma no ned ganz sicher bin is die Frage 7! sonst hab i e alles gleich wie da rubber_dick

    oba des wer i a no ausafinden

  9. #9
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    Hallo!

    bei frage 4 ist meiner meinung nach nur antwort a richtig, denn es zählt nur konkurs od. ausgleich

  10. #10
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 49
    Avatar von Ferrari
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    Zitat Zitat von Cabrera
    Hallo!

    bei frage 4 ist meiner meinung nach nur antwort a richtig, denn es zählt nur konkurs od. ausgleich
    also i was ja das er gsag hat, dass ein Zahlungsengpass alleine nicht reicht! Aber eine Zahlungseinstellung? des is meiner meinung nach scho a ziemlich großen problem *g* i seh scho... da wer i noamol genauer nachlesen

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