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Thema: Stipendium-Länger als 4+1 Semester/Ausnahmeregelungen

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 1

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    Stipendium-Länger als 4+1 Semester/Ausnahmeregelungen

    Hallo, wollte mal fragen ob von euch jemand weiß wie das mit dem Stipendium geht wenn man länger als die 4+1 Semester braucht. Es gibt ja da eine Regelung welche besagt, das in bestimmten Fällen das Stipendium ein Semester länger bezahlt wird. Habe auch schon gehört wenn man nach dem alten Studienplan studiert hat und in den Studienplanwechsel hineingefallen ist, dies möglich sein sollte. Weiters schreibe ich die Dipl. Arbeit mit einem Kollegen zusammen, vielleicht wäre auch diese Argumentation erfolgreich? Wisst ihr mehr darüber? Bin für jeden Tipp dankbar.

    greets

  2. #2
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

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    ich habe gehört, wenn man als tutor arbeitet, so kriegt man eine verlängerung.. aber ob es stimmt...?

  3. #3
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 15
    Avatar von Atlantiz
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    Falls du mit Stipendium die Studienbeihilfe meinst so hat mich das Thema auch mal betroffen und soviel ich weiß ist das fast nahezu unmöglich. Außer du bist schwanger oder schwer krank gewesen. Ich weiß von der Dame von der Studienbeihilfsstelle, dass ein Student nicht in der Mindestzeit fertig war, weil sein Vater krebskrank war und er ihn ständig in den USA besucht hat (logischerweise). Das hat man nicht gelten lassen, er bekam seine Studienbeihilfe nicht mehr. Vielleicht hat sich ja was in der Zwischenzeit geändert, aber ich denke eher nicht.

    Liebe Grüßle

    Atlantiz

  4. #4
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    also bei mir hat es auch nicht hingehauen. bei mir war ebenso eine ähnliche familientragödie, die schlimm endete. Habe das selbsterhalterstipendium bezogen, das nun flöten ging. pass dir echt damit auf, wenn du die prüfungen nicht schaffst oder du nicht wirklich selbst sterbenskrank usw (krankenhaus) bist, kannst du es vergessen. bin jetzt im 6ten sem. und auf grund des verlustes dauert die ganze sache noch länger als geplant >mehr arbeiten statt studieren. achtung ich muss es jetzt noch 3/4 von dem was ich erhalten habe zurückzahlen, obwohl der zusätzlichen belastungen und kostenen. da kennen die nix. streit jetzt schon 3 monate mit denen herum.

  5. #5
    Member Bewertungspunkte: 0

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    92
    @highroller..
    Finds eigentlich schon ziemlich ein trauriges Zeugnis für die Stipendienstelle, wenn sie in einem Fall wie deinem keine Ausnahme machen bzw. keine Ausnahme "möglich machen".....
    es lebe die Bürokratie....

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