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Thema: arbeiten - studienbeihilfe - geld an finanzamt zurückzahlen?

  1. #11
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    Avatar von kbirgit
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    das mit forschungs und lehrbereich kommt bei meinem job e nit in frag...arbeit in ner spedition
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  2. #12
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    vielleicht ist noch wichtig zum erwähnen: wenn man ein formular beim finanzamt freiwillig ausfüllt zB arbeitnehmerveranlagung L1 und dann eine Nachzahlung folgt, kann man innert 2 Wochen widerrufen und muss somit nix zahlen!!!

  3. #13
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    ich würde ganz einfach ansuchen bei der studienbeihilfe, denn was ich weiß darfst du 7200€ in etwa im jahr steuerfrei dazu verdienen, und die studiengebühr ist ja kein einkommen, sondern eher als eine art aufwandsentschädigung zu sehn! versichert bist ja selber denn das mit der geringfügigkeitsgrenze hat ja nur was mit krankenversciherung zu tun, und die wird eh gezahlt wenn du halbtags arbeitest!!

  4. #14
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    egal aus welcher einkommensart, solange weniger als ca 8.500 (glaub ist sogar etwas höher) verdienst, erhält man die studienbeihilfe. also erst ab dem zeitpunkt, wo man steuern bezahlt.

    zwischen geringfügigkeitsgrenze und den 8.500 muss man allerdings den mindestbeitragssatz an die sozialversicherung für kranken- und pensionsversicherung zahlen und das sind so weit ich weiß um die 1.600 euro.

  5. #15
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    @ice
    Bist du dir sicher mit den €8.500? Auf der Homepage der Studienbeihilfebehörde steht doch was davon, dass man zwischen €5.814 bzw €7.195 dazu verdienen darf?

    Wie schauts dann aus wenn ich zwischen €7.195 und €8.500 verdiene? Muss ich dann nichts zurück zahlen?

  6. #16
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    sorry! hab die familienbeihilfe gemeint und nicht die studienbeihilfe!

    bei der studienbeihilfe ist ja sowieso entscheidend, wieviel die eltern einkommen haben so weit ich weiß oder?

  7. #17
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    Danke trotzdem!

    Ja kommt drauf an was die Eltern verdienen und was ich dazu verdiene...

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