Sobald du den 1. Abschnitt fertig hast, kannst du ins Ausland gehen. Problem könnte es nur dabei geben, eine Uni zu finden, die dich als Freemover für ein Semester aufnimmt. Sind leider nicht alle Unis dazu bereit.
Hallo,
ab dem wievielten Semester ist es möglich als Freemover auf einer andere Uni ein Gastsemester zu absolvieren? Gibt es da eine Beschränkung?
Sobald du den 1. Abschnitt fertig hast, kannst du ins Ausland gehen. Problem könnte es nur dabei geben, eine Uni zu finden, die dich als Freemover für ein Semester aufnimmt. Sind leider nicht alle Unis dazu bereit.
hallo,
also ich glaube man kann auch schon innerhalb des ersten Abschnitts ein Auslandssemester absolvieren.
Woher stammen deine Infos?
Unter dem Vorwand das Studium im Ausland fortzusetzten (nicht bloß Austaschsemester) müsste es doch auf jedem fall funktionieren, oder?
Gruß
Also innerhalb des 1. Abschnitt für dein Studium ein Auslandsemester zu machen, wird normalerweise nicht funktionieren. Ich denke schon wegen der Anrechnung und soviel ich weiß, verlangen die meisten Auslandsunis auch den 1. Abschnitt. Wenn du einfach so in Ausland gehst, ist das sicherlich auch kein Problem, allerdings werden dir eventuelle Kurse nichts bringen.
Wenn du dein Studium im Ausland fortsetzen möchtest, mußt du mindestens ebenfalls den 1. Abschnitt haben, um dir zumindest etwas anzurechnen zu können. Klar, du kannst jederzeit die Uni wechseln, allerdings bedeutet das nicht, dass du dir im Ausland Kurse ersparst.
ich bin auch im ersten abschnitt ins ausland gegangen (hab vwl2 da gemacht). war überhaupt kein problem!
Interessant, wie ist dies zustande gekommen? Welche Uni war das? Hat du VWL ohne Probleme für den 1. Abschnitt anrechnen können?
ich denke auch, dass das kein problem ist. es gibt ja nur die vorschrift für iww-studenten und manchmal bei erasmus, dass man im zweiten abschnitt sein muss. aber sofern man sich die kurse mit dem fakultätsstudienleiter ausmachen kann, ist das sicherlich kein problem!
An wen kann ich mich da ggf. wenden?
an den fakultätsstudienleiter (prof. bank für die fakultät betriebswirtschaft) bzw. an den bevollmächtigten (unterschiedlich je nach dem, ob du bwl, iww oder wipäd studierst, für iww macht die anrechnungen z. b. die kitzelmann).
@ suzanne: weiß du auch wer für BWL zuständig ist?
Lesezeichen