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Thema: Musskaufmann, Vollkaufmann, Minderkaufmann...

  1. #1
    Junior Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.11.2003
    Beiträge
    43

    Musskaufmann, Vollkaufmann, Minderkaufmann...

    Langsam verknotet sich mein Gehirn.

    Meine Vermutung:
    Der §1 HGB definiert den Musskaufmann.
    Der Musskaufmann untergliedert sich in Vollkaufmann und Minderkaufmann.

    Vollkaufmann: -im Firmenbuch eingetragen
    -Buchführungspflicht
    ...

    Minderkaufmann: -Nicht im Firmenbuch eingetr.
    -weder nach Art noch nach Umfang ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb

    Aber wo ist dieser Umfang definiert?
    Vollkaufmann paßt ja fast auf jede kaufmännisch agierende Person. Heißt das die sind alle bfpflichtig?
    Wenn jemand nach HGB Buch führen muß, muß er dann automatisch nach EStG auch Buch führen?
    Dann führen ja fast alle nach EStG Buch!

    Arrrgh.... check das nicht!!!

    Wer kann mich retten????

    Chris

  2. #2
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
    Registriert seit
    09.02.2004
    Beiträge
    3.690

    Re: Musskaufmann, Vollkaufmann, Minderkaufmann...

    Zitat Zitat von toffi
    Langsam verknotet sich mein Gehirn.

    Meine Vermutung:
    Der §1 HGB definiert den Musskaufmann.
    Der Musskaufmann untergliedert sich in Vollkaufmann und Minderkaufmann.

    Vollkaufmann: -im Firmenbuch eingetragen
    -Buchführungspflicht
    ...

    Minderkaufmann: -Nicht im Firmenbuch eingetr.
    -weder nach Art noch nach Umfang ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb

    Aber wo ist dieser Umfang definiert?
    Vollkaufmann paßt ja fast auf jede kaufmännisch agierende Person. Heißt das die sind alle bfpflichtig?
    Wenn jemand nach HGB Buch führen muß, muß er dann automatisch nach EStG auch Buch führen?
    Dann führen ja fast alle nach EStG Buch!

    Arrrgh.... check das nicht!!!

    Wer kann mich retten????

    Chris
    ich bin mir teilweise auch nicht ganz sicher.... aber ich hab es auch so verstanden, dass sich der musskaufmann in voll- und minderkaufmann untergliedert.

    der vollkaufmann ist nach handelsrecht jedenfalls buchführungspflichtig - hier gibt es keine bestimmten grenzen.

    der minderkaufmann ist nach handelsrecht nicht buchführungspflichtig, allerdings muss man hier nach steuerrecht prüfen, ob er die umsatzgrenzen (400.000 € in zwei aufeinander folgenden jahren) übersteigt. dann wird er nämlich buchführungspflichtig. wenn er diese grenzen nicht übersteigt, ist er nach wie vor auch nach steuerrecht nicht buchführungspflichtig.

    ich hoff, das war halbwegs verständlich......

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von rubber_duck
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    12.05.2003
    Beiträge
    297
    Vielleicht hilft euch das etwas weiter:

    BUCHFÜHRUNGSPFLICHT NACH HANDELSRECHT BETRIFFT:

    § 189 HGB "Kaufmann" muss Bücher führen!

    - § 1 Musskaufmann (Grundhandelsgewerbe!)
    Vollkaufmann verpflichtet
    Minderkaufmann nicht verpflichtet
    (Unterscheidung erfolgt über Größe, im Zweifelsfall Gutachten durch Wirtschaftskammer)

    - § 2 Sollkaufmann (Gewerbe, das nicht in § 1 aufgezählt)

    - § 3 Kannkaufmann (land- u. forstwirtschaftl. Nebengewerbe z.B. Sägewerk)

    - § 6 Formkaufmann (Handelsgesellschaften wie OHG, KG, GmbH, AG)


    BUCHFÜHRUNGSPFLICHT NACH STEUERRECHT betrifft:

    - nach § 124 BAO alle, die auch nach HGB buchführungspfichtig

    - Sonst. Unternehmer mit Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden Jahren über 400.000 € (bei Lebensmitteleinzel-/Gemischtwarenhandel 600.000)

    - Land- od. forstwirtschaftl. Betrieb mit Einheitswert > 150.000 €


    + FREIWILLIG AUCH DIE FREIBERUFLER SOWIE ALLE, DIE NICHT AUFGEZÄHLT WURDEN!


    Hoffe, ich konnte Euch etwas helfen.

    lg, rubber duch

  4. #4
    Gesperrt Bewertungspunkte: 63
    Avatar von mike
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    2.955
    hier gibts ein super Erklärung für alle gesuchten Begriffe die du brauchst:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Musskaufmann

  5. #5
    Junior Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.11.2003
    Beiträge
    43
    Super Danke!
    Das hilft schonmal weiter!

    @ rubber duck:

    Da liegst Du leider etwas falsch, da es Soll- und Kannkaufmann nicht mehr gibt. (Sagt zm Rieder)!

    LG Chris

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von rubber_duck
    Registriert seit
    12.05.2003
    Beiträge
    297
    Was ich oben angführt hab, stammt von den Rieder-Folien vom letzten Sem., aber wenn's jetzt nicht mehr stimmt, ist auch ok! :?

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