
Zitat von
toffi
Langsam verknotet sich mein Gehirn.
Meine Vermutung:
Der §1 HGB definiert den Musskaufmann.
Der Musskaufmann untergliedert sich in Vollkaufmann und Minderkaufmann.
Vollkaufmann: -im Firmenbuch eingetragen
-Buchführungspflicht
...
Minderkaufmann: -Nicht im Firmenbuch eingetr.
-weder nach Art noch nach Umfang ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb
Aber wo ist dieser Umfang definiert?
Vollkaufmann paßt ja fast auf jede kaufmännisch agierende Person. Heißt das die sind alle bfpflichtig?
Wenn jemand nach HGB Buch führen muß, muß er dann automatisch nach EStG auch Buch führen?
Dann führen ja fast alle nach EStG Buch!
Arrrgh.... check das nicht!!!
Wer kann mich retten????
Chris
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