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Thema: Herstellungskostenberechnung

  1. #1
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    Herstellungskostenberechnung

    "Als Montagekosten werden der Montex AG €42.000 zuzügl. 20% USt in Rechnung gestellt, die innerhalb von 12 Tagen unter Abzug von 2% Skonto bezahlt werden."

    ich muss jetzt also auf jeden fall die ust abziehen und das skonto abziehen.
    ABER: muss ich zuerst das skonto abziehen (vom gesamten preis) und danach 20% ust weg oder zuerst die ust weg und dann das skonto abziehen?

    wenn steht:
    preis +20% ust --> ust ist noch nicht dabei
    preis inkl. 20% ust --> ust ist schon dabei
    preis zuzügl. ust --> ust ist schon dabei

    lieg ich da richtig...?

  2. #2
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 49
    Avatar von Ferrari
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    also zuzüglich heißt doch ohne? oder täusch ich mich jetz

  3. #3
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von Ferrari
    also zuzüglich heißt doch ohne? oder täusch ich mich jetz
    das sind so "feinheiten" vom rieder-ps.. ich habs leider zu ungenau mitgeschrieben :(((

  4. #4
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    hallo,

    zuzüglich heisst, dass die Umsatzsteuer noch nicht dabei ist.
    also sind die 42 000 Netto.

    Genau sowas is bei uns gestern bei der Schuchter Mini-Klausur gekommen.

  5. #5
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    Avatar von agirlssecret
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    Ja da ist noch keine Umsatzsteuer dabei, es müssen also nur die 3 % Skonto abgezogen werden....

    Viel Glück heute
    Mfg von mir....

    --------------------------

    **Irgendwann muss man sich zwischen einem guten Ruf
    und einem guten Leben entscheiden!**

  6. #6
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 49
    Avatar von Ferrari
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    Zitat Zitat von freegroover
    zuzüglich heisst, dass die Umsatzsteuer noch nicht dabei ist.
    na also, hab is doch glei gwusst

  7. #7
    Experte Bewertungspunkte: 4

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    Tja, aber....

    Wenn ich die Rechnung buche, dann buche ich 42.000 Euro + 20 % MwSt. also insgesamt 50.400 Euro.

    Wenn ich dann einen Kassenskonto von 3% bekomme, ziehe ich den vom gesamten Betrag ab, also 50.400 * 3% = 1.512.

    Das heißt, ich zahl 48.888, das heißt netto hat mich die Ware 42.000 - 1.512 also 40.488 gekostet. (Die MwSt. hol ich mir ja in voller Höhe vom Finanzamt zurück, also den Betrag von 8.400 Euro)

    Die Frage wär nur noch, ob ich den Kassenskonto unter "Kosten und Erträge des Zahlungsverkehrs" klassifiziere und deshalb bei den Kosten nicht berücksichtige, oder ob ich den Kassenskonto als Verbilligung der Ware ansehe. Ich würd eher zu Ersterem tendieren und deshalb die Ware mit 42.000 Euro ansetzen.

    Alles klar?

    LG
    Miky

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