ja darfst du! Das Recht auf Akteneinsicht umfasst auch das Anfertigen von Kopien.
hallo,
wie sieht das jetzt eigentlich genau aus - dass ich jederzeit einsicht in meine klausuren scheint sowohl mir als auch den lehrenden einsichtlich - aber hinsichtlich des kopierens gibt es immer wieder widersprüchliche aussagen?! wer von euch weiß da genauer bescheid: darf ich mir meine klausuren nun kopieren oder nicht?
danke, ganz lieb,
filou*
ja darfst du! Das Recht auf Akteneinsicht umfasst auch das Anfertigen von Kopien.
du hast das recht auf eine kopie! kann ich bestätigen
Recht "auf eine Kopie" würd ich nicht sagen, das klingt fast so als ob das Institut dir eine aushändigen müßte. Wenn man eine will, muss man die schon selber machen.
Du hast rein rechtlich 6 Monate lang einen Anspruch (sprich 1 Semester) nach dem Prüfungsdatum dir die Klausur zu kopieren und sie auch einzusehen!
ok dann sag ich halt du hast das recht die prüfung zu kopierenmeistens macht eh die sekretärin die kopie, weil sie dich ja nicht alleine mit der originalklausur weglaufen lassen darf (natürlich gegen bezahlung
)
echt tun sie das? das find ich aber nett. klar darf sie dich weglaufen lassen mit dem original - wenn sie einem nicht traut, kann sie ja verlangen, dass man einen ausweis hinterlegt. hab gar nicht gewusst dass die da so pingelig sind.Zitat von va
Klar, Klausuren sind ja auch so irgendetwas wie Dokumente!
eigenartig. also ich hatte bis jetzt noch nie ein problem damit, was mit raus zum kopieren zu nehmen. wenn eine blöd getan hat, hab ich halt einen ausweis da gelassen. dann bleibt ihnen echt nix anderes übrig, als gleich im institut eine kopie zu machen![]()
ich glaube das ist eher so, dass du dann noch was dazuschreiben könntest. drum dürfen/sollten sie dich glaub nicht alleine mit der klausur lassen
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