Hallo Elvis!
Ich würd beim gebundenen Kapital eher auf der Aktivseite argumentieren: Das Kapital, das ich ins Betriebsgebäude gesteckt habe, ist für lange Zeit gebunden, sei es durch die wirtschaftliche Nutzungsdauer als auch durch den steuerlichen Abschreibungssatz von 3%. Hingegen sind die Forderungen eher liquide, da ich ja hoffe, diese bald zu bekommen, und ebenso (der größte Teil) das Lager, da ich ja hoffe, dies innerhalb des Jahres wiederum zu Geld zu machen.
Deswegen würde ich das Anlagevermögen und den langfristigen Teil des Umlaufvermögens zum gebundenen Kapital zählen, eventuell den Mittelwert des Anfangs- und Endwertes laut Bilanz.
LG
Miky
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