Hallo! "Bei der Übernahme von der Finanzbuchhaltung in die Kostenartenrechnung werden die buchhalterischen Schadensfälle in kalkulatorische Wagnisse transformiert. Welche Überlegungen stecken hinter dieser (wertmäßigen) Transformation?" Vielleicht hat jemand einen Tipp, was man da schreiben soll?
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