@angelika: die Beschäftigungsabweichung (=Leerkosten) gibt immer die Kosten für nicht ausgenutzte Kapazitäten an. Die Kapazitätsauslastung zu 100% heißt, daß alle Fixkosten "genützt" werden und keine Leerkosten anfallen. Daher gibt es keine Beschäftigungsabweichung, wenn es keine Fixkosten gibt.
hoffe das ist halbwegs verständlich
lg
Kismet
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