das hat den hintergrund, dass es bei jeder wahl einen stichtag geben muss, zu dem ein wählerregister erstellt wird. in diesem fall war das der 12. april, und nachdem du an diesem tag nicht inskribiert warst, bist du auch nicht im wählerverzeichnis.
Ich wollte heute, pflichtbewusst wie ich bin, meine Stimme bei der gerade stattfinden ÖH-Wahl abgeben, konnte aber nicht wählen, da ich meine Studiengebühr erst in der Zeit mit Aufschlag bezahlt hatte.
Der an dem PC sagte, (glaube ich zumindest), dass nur jene wählen dürfen, die bis zum 12. April bezahlt haben.
Was hat denn das für einen Sinn oder welcher Grund steckt da dahinter? Wer kann Aufklärung leisten!
das hat den hintergrund, dass es bei jeder wahl einen stichtag geben muss, zu dem ein wählerregister erstellt wird. in diesem fall war das der 12. april, und nachdem du an diesem tag nicht inskribiert warst, bist du auch nicht im wählerverzeichnis.
Ach so, danke für die Antwort.
Trotzdem verstehe ich nicht, dass man diesen Stichtag nicht mit dem Ende der Zahlungsfrist zusammenlegt.
weiß auch nicht wieso das so ist, werden wohl irgendwelche gesetzlichen fristen sein!
ohne stichtagsregelungen geht es nicht, das ist so
allerdings muss man sagen, dass es meiner meinung nach problemlos möglich gewesen wäre, diesen stichtag auf den 1. Mail zu legen
ich war gestern 9h bei der wahl auf der sowi und es sind in diesem zeitraum sicherlich 35 personen (beide uks) gekommen, die nicht wählen konnten
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