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Thema: darf man bei bartas nachklausur antreten, wenn...

  1. #1
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    Avatar von csaf4807
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    darf man bei bartas nachklausur antreten, wenn...

    habe eine frage zu der rechtlichen lage bei einer wiederholungsklausur: wenn ich für die abschlußprüfung in einem fach (in meinem fall: recht) nichts lernen kann (oder will ) und dann auf gut glück zur klausur antrete und einen 4er schreibe, darf ich dann trotzdem im herbst zur nachklausur antreten um mich zu verbessern (obwohl ich ja eigentlich nicht negativ war)? gibt es da eine einheitliche regelung oder ist das von professor zu professor verschieden???

    danke!!!!

  2. #2
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    Soweit ich es weiß, hat man die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach dem Erhalt der positiven Note nochmals antreten. Jedoch verfällt beim Antritt zur Prüfung die "alte" Note und der Kurs wird dann ausschließlich mit der "neue" Note beurteilt. Es gibt dann also kein zurück, im Falle einer negativen Beurteilung!

  3. #3
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    Avatar von gepiercte
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    Es ist genauso wie Kiteon gesagt hat.

    Im Unigesetz §77 steht folgendes:

    Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. An den Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 dürfen zwei positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach während der gesamten Studiendauer je einmal wiederholt werden.

  4. #4
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    Avatar von mike
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    auch wenns nicht zu Recht1 passt, aber warum gilt dass dann für Becker Bwl1 nicht ?

  5. #5
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    Avatar von csaf4807
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    danke, aber was bedeutet folgendes für mich:

    Zitat Zitat von gepiercte
    An den Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 dürfen zwei positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach während der gesamten Studiendauer je einmal wiederholt werden.
    ist recht ein künstlerisches fach????

  6. #6
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    Wir reden hier von positiv beurteilte Prüfungen (Endnote). Die Sache bei Becker sieht ein wenig anders aus...

    Also, die einzelnen Vorlesungsklausuren sind Teilnoten und keine Endnoten, deswegen kann sich Becker auf folgendes Gesetz beziehen: §73 Abs. 2: Prüfungen, die aus mehreren Fächern oder Teilen bestehen, sind nur dann positiv zu beurteilen, wenn jedes Fach oder jeder Teil positiv beurteilt wurde.

    Bezüglich der Wiederholungsmöglichkeiten innerhalb eines Prüfungsantritt: Dies liegt im freien Ermessen jedes einzelnen Professors. Er hat die Möglichkeit ein WH-Klausur anzubieten, muss aber nicht, da dies nicht gesetzlich verankert ist.
    ACHTUNG: Ich spreche hier nicht von den 3 Wiederholungsmöglichkeiten eines Kurses sondern von der Wiederholungsmöglichkeit einer Klausur!

  7. #7
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von csaf4807
    danke, aber was bedeutet folgendes für mich:

    Zitat Zitat von gepiercte
    An den Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 dürfen zwei positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach während der gesamten Studiendauer je einmal wiederholt werden.
    ist recht ein künstlerisches fach????
    das gilt für die kunstakademien.........

  8. #8
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    Avatar von Suzanne
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    à propos glaube ich nicht, dass barta jeden der nochmal antreten will, nochmal antreten lassen muss. er ist ja nicht mal dazu verpflichtet, eine nachklausur anzubieten, also bezweifle ich, dass zu dieser nachklausur dann alle antreten dürfen (also nicht nur fünfer und entschuldigte). das mit den sechs monaten ist mM nach so zu verstehen, dass man den kurs (samt endklausur) nochmal machen darf, um sich zu verbessern. ich denke, es liegt in bartas ermessen, ob er positiv beurteilte nochmal antreten und sich verbessern lässt, auf die og regelung kann man sich da nicht beziehen.

  9. #9
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    Avatar von csaf4807
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    danke
    aha, also am besten ihn selber fragen....

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