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Thema: Fragen zur Barta-Klausur...

  1. #11
    Forum Star Bewertungspunkte: 32
    Avatar von SpeedCat
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    Zitat Zitat von kbirgit




    i hoff de sachn kommen so wie in die klausurn ansonstn hab i nit viele chancen :?
    so wirds a sein.
    du wirst sehn. die fragen kommen teilweise 1:1 aus seine alten klausuren und teilweise ändert er sie ein BISSCHEN um, aber nicht der rede wert.


    das heißt nit, dass keine neuen fragen kommen ... nur um des klarzustellen.
    aber panik brauchst echt keine haben.

  2. #12
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    Avatar von hippokrates
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    Hätte noch eine Frage zu 2 Fällen:

    1) Prüfung vom 18. Jänner 2005, Frage 9:
    Auf dem Parkplatz vor Ihrer Wohnung, der zum Wohnungseigentum Ihres Nachbarn gehört, parken ständig Kunden des Geschäftes im Parterre. Auch Sie sind schon öfters ermahnt worden, Ihr Auto dort nicht abzustellen. Der Nachbar hat daher ein Schild angebracht: "Parken verboten, es wird unverzüglich Anzeige erstattet." - Mit welcher Anzeige müssen Sie rechnen? Was sind die Voraussetzungen eines solchen Verfahrens? Nach welchen Normen wird es durchgeführt?

    2) Prüfung vom 02. März 2004, Frage 5: Der Fall ist etwas zu lang, ich erkläre ihn einfach kurz: Eine GmbH wirbt polnische Bauarbeiter an und gliedert sie in ihre GmbH als Gesellschafter ein, zahlt ihnen keine Löhne, sondern "monatliche Vorauszahlungen auf den anteiligen Jahresgewinn", ersprart sich dadurch die Arbeitsgenehmigung und auch die Sozialabgaben. Die Arbeiter bekommen dadurch auch keine Arbeitslosenunterstützung und sind dem inländischen Geschäftsführer hilflos ausgeliefert. Was glauben Sie, nach welcher (privatrechtlicher) Norm können solche Gesellschaften bekämpft werden?

    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

  3. #13
    Member Bewertungspunkte: 1

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    10.Also die Antwort zu Frage 10 würde ich so formulieren:
    Bei der Gesetztesanalogie wird ein einzelner konkreter Rechtssatz herangezogen.Bei der Rechtsanalogie werden mehrere Paragraphen angewendet; darau wird ein neuer Tatbestand somit Rechtsfolge gebildet.

    Habt ihr eine Lösung zu Frage 1 (SoSe,5 Okt.2004) : Lesen Sie Paragraph 1325ABGB ........

    dankeschön im Voraus!

  4. #14
    Member Bewertungspunkte: 1

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    Also, hippo, zu Fall 1 hab ich folgendes:
    Anzeige wegen Besitzstörung; Voraussetzungen:Besitzverletzung d.h. der tatsächliche Besitz muss gestört worden sein;zudem muss eine Verletzung eigenmächtig erfolgt sein. NORMEN: §§ 339 ABGB und 454ffZPO

  5. #15
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    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von hippokrates
    Hätte noch eine Frage zu 2 Fällen:
    1) Prüfung vom 18. Jänner 2005, Frage 9:
    Auf dem Parkplatz vor Ihrer Wohnung, der zum Wohnungseigentum Ihres Nachbarn gehört, parken ständig Kunden des Geschäftes im Parterre. Auch Sie sind schon öfters ermahnt worden, Ihr Auto dort nicht abzustellen. Der Nachbar hat daher ein Schild angebracht: "Parken verboten, es wird unverzüglich Anzeige erstattet." - Mit welcher Anzeige müssen Sie rechnen? Was sind die Voraussetzungen eines solchen Verfahrens? Nach welchen Normen wird es durchgeführt?

    also soweit ich weiß, kann hier keine anzeige erstattet werden. insofern muss man mit KEINER anzeige rechnen, sondern mit einer besitzstörungsKLAGE.

  6. #16
    Member Bewertungspunkte: 1

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    hallo zusammen!
    ich versuchs jetzt einfach nochmal aufs geradewohl.
    also weiss jmd die Antwort zu:
    - was wird durch die bloße Übergabe der Schlüssel zu einer Eigentumswohnung erlangt?Eigentum, Besitz od Innehabung?

    -Wodurch unterscheiden sich Handlungsvollmacht und Prokura?

    - Worin liegt der Unterschied zwischen einer Einladung zur Offerte und einer Offerte?

    -Kann Eigentum durch eine Übergabe durch Erklärung erworben werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

    -Was versteht man unter mehrstufigem Besitz und nennen Sie ein Bsp

    -Was haben Sie vor sich, wenn Sie in einem Restaurant eine Speisekarte studieren?Schriftlichen Vertrag?Oder
    Wie kommt dann der Vertrag über ihr Mittagessen zustande?

    Wäre um jede Hilfe dankbar!!!!

    mit lieben grüßen,
    Sabrina

  7. #17
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von sabrini
    hallo zusammen!
    ich versuchs jetzt einfach nochmal aufs geradewohl.
    also weiss jmd die Antwort zu:
    - was wird durch die bloße Übergabe der Schlüssel zu einer Eigentumswohnung erlangt?Eigentum, Besitz od Innehabung?

    -Wodurch unterscheiden sich Handlungsvollmacht und Prokura?

    - Worin liegt der Unterschied zwischen einer Einladung zur Offerte und einer Offerte?

    -Kann Eigentum durch eine Übergabe durch Erklärung erworben werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

    -Was versteht man unter mehrstufigem Besitz und nennen Sie ein Bsp

    -Was haben Sie vor sich, wenn Sie in einem Restaurant eine Speisekarte studieren?Schriftlichen Vertrag?Oder
    Wie kommt dann der Vertrag über ihr Mittagessen zustande?

    Wäre um jede Hilfe dankbar!!!! :wink::

    mit lieben grüßen,
    Sabrina
    ich weiß dahingehend noch einiges vom letzten semester, allerdings hab ich gleich klausur. ich werd aber versuchen, evtl am abend einige deiner fragen zu beantworten :)

    --> vielleicht ist eh jemand anderer schneller :)

  8. #18
    Experte Bewertungspunkte: 2
    Avatar von kbirgit
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    Zitat Zitat von sabrini
    also weiss jmd die Antwort zu:
    - was wird durch die bloße Übergabe der Schlüssel zu einer Eigentumswohnung erlangt?Eigentum, Besitz od Innehabung?

    --i würd sagn besitz

    -Wodurch unterscheiden sich Handlungsvollmacht und Prokura?

    --prokura hat man mehr macht und kann betriebliche wie ausserbetriebliche entscheidungen treffn, gegnüber der handlungsvollmacht da ist man nämlich beschränkt----siehe den folien (habs grad nit so genau im kopf)

    - Worin liegt der Unterschied zwischen einer Einladung zur Offerte und einer Offerte?

    --einladung zur offerte bedeutet das es kein richtiges offert ist; theoretisch kann der noch zurücktretn, der das offert geschickt hat, oder?

    -Kann Eigentum durch eine Übergabe durch Erklärung erworben werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

    --ja kann durch erklärung erworben werden - gibs 3 arten: besitz... (sorry muss i mir selber nu anschaun...steht auf den folien)

    -Was versteht man unter mehrstufigem Besitz und nennen Sie ein Bsp

    -Was haben Sie vor sich, wenn Sie in einem Restaurant eine Speisekarte studieren?Schriftlichen Vertrag?Oder
    Wie kommt dann der Vertrag über ihr Mittagessen zustande?

    --i würd sagn des is a freibleibendes offert
    vertrag kommt durch antrag und annahme zustande sprich: angebote in der speisekarte (antrag) und dann bestellen (annahme)


    is jetzt leider nit schön ausformuliert usw...aber i kann keine große garantie gebn für die antwortn da i die unterlagn nit bei mir hab und i des so beantwortet hab :?
    Welcome to wherever you are
    This is your life; you made it this far
    Welcome, you got to believe
    That right here, right now you're exactly where you're supposed to be
    Welcome to wherever you are

  9. #19
    Member Bewertungspunkte: 1

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    vielen vielen Dank, engerl, und viel Glück bei deiner Klausur

  10. #20
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    ps binder

    hallo,
    kann mir vielleicht jemand von der letzten stunde binder (15.6.) die lösungen zu den fällen schicken? wär echt super.

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