teilweise.
laut geltungskontrolle und inhaltskontrolle kann eine anfechtung auch unter "gleichrangigen", also auch unter unternehmern stattfinden.
anders ist dies im konsumentenschutzgesetz, hier können sich nur konsumenten darauf berufen.
--> für diese antwort hab ich letztes semester volle punkte bekommen, dürft also so passen :)
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