I Beantworten Sie die folgenden Fragen:
1) wodurch unterscheidet sich Verfassungsrecht von einfachem Gesetzesrecht? Welche besonderen Regelungen gelten im Hinblick auf die Grundprinzipien der Bundesverfassung?
2) Wer ist im Verwaltungsverfahren Partei? Welche Rechte sind mit der Parteienstellung verbunden?
3) Wann ist ein Bescheid "erlassen"? Welches Rechtsmittel steht dagegen zur Verfügung? Unter welchen Voraussetzungen ist dieses Rechtsmittel ordnungsgemäß eingebracht?
II Beurteilen Sie den folgenden Sachverhalt:
Das Tabakmonopolgesetz 1996 regelt in seinem 4. Kapitel (Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen) im §40 auch den "Verkauf von Tabakerzeugnissen in Gaststätten". Diese Ermächtigung stellt eine Ausnahme von § 5 Abs 2 des Tabakmonopolgesetzes 1996 dar, wonach der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen grundsätzlich den Tabaktrafikanten vorbehalten ist. Die Bestimmung lautet:
"(1) Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes (...), die keine mit diesen Gewerben in Verbindung stehende Tabaktrafik fürhen, sind berechtigt, Tabakerzeugnisse, die sie in einer Tabaktrafik zu den Kleinverkaufspreisen eingekauft haben, innerhalb ihrer Betriebsräume, einschließlich der Gastgärten, an ihre Gäste zu verkaufen; für den Verkauf können auch Automaten verwendet werden. (...)
(3) Die im Abs. 1 bezeichneten Personen düren die Tabakerzeugnisse nur zu Preisen verkaufen, die um zehn Prozent über den Kleinverkaufspreisen liegen. Diese Preise dürfen um den in dem Gastgewerbebetrieb üblichen Bedienungszuschlag, beim Verkauf durch Automaten jedoch höchstens um zehn Prozent, überschritten werden. (...)."
Die Preisregelung soll -insbesondere durch den obligatorischen Preisaufschlag von 10% auf die Kleinverkaufspreise (Abs. 3 erster Satz) - verhindern, dass Gastgewerbetreibende durch Verzicht auf dienen Preisaufschlag Tabaktrafiken Konkurrenz machen. Die Zielsetzung der gesamten Preisregelung liegt nach Angaben der Bundesregierung in der Sicherung eines Gebiets- bzw. Existenzschutzes der Tabaktrafiken im gesetzlichen System des Tabakwarenvertriebs.
1. In welches Grundrecht greift die Regelung aus Sicht der Gastgewerbetreibenen ein?
2. Mit welchen Rechtsmittel kann sich der Betreiber einer Gaststätte gegen die Preisregelung zur Wehr setzen?
3. Ist der durch diese Regelung bewirkte Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich zulässig?
------------------------------
wir hatten für die Klausur 60 Minuten Zeit, Zeitdruck sollte also kein Problem sein. Die Fragen waren meiner Meinung nach ziemlich fair und auch ohne großen Lernaufwandschaffbar.
schönes wochenende,
muh!
Lesezeichen