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Thema: Fragen zur Barta-Klausur...

  1. #1
    Experte Bewertungspunkte: 2
    Avatar von hippokrates
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    Fragen zur Barta-Klausur...

    Bin grad am Durcharbeiten der alten Prüfungen und hätte eine Frage:

    Kann auch ein Unternehmer die AGB eines anderen Unternehmers anfechten? Oder gilt das nur für Konsumenten im Konsumentenschutz? - Begründen Sie ihre Lösung.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Danke...

  2. #2
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    teilweise.

    laut geltungskontrolle und inhaltskontrolle kann eine anfechtung auch unter "gleichrangigen", also auch unter unternehmern stattfinden.

    anders ist dies im konsumentenschutzgesetz, hier können sich nur konsumenten darauf berufen.



    --> für diese antwort hab ich letztes semester volle punkte bekommen, dürft also so passen :)

  3. #3
    Experte Bewertungspunkte: 2
    Avatar von kbirgit
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    wenn wir schon bei fragen von barta klausuren sind- da kann i jede menge offene fragn/fälle beisteuern wo i entweder nit sicher bin oder nix weiß :?

    wär seeeehr dankbar wenn i mir weiterhelfn könnt bei folgenden fragn:

    die 17jährige schülerin geht zum friseur um sich bei ihren hüftlangen haare die spitzen etwas zu kürzen. friseur ist ganz angetan von ihrer haarpracht und will die haare zur herstellung einer perücke kaufen. sie lehnt ab. friseur ist verärgert und kürzt ihr-auch um vielleicht doch noch zu seinen haaren zu kommen- die haare bis auf einen bubikopf
    a) was kann susanne tun
    b) in welchem recht ist sie verletzt --->Persönlichkeitsrecht


    -welche voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein eigentumserwerb vom nichtberechtigten möglich ist?

    -stufenbau der rechtsordnung: in welchem zusammenhang stehen die rechtsnormen zueinander?

    -was versteht man unter einer punktation, wozu dient sie und wo ist sie geregelt?

    -was bedeutet die sog. unklarheitenregel im rahmen der vertragsauslegung? was bewirkt sie?

    -was versteht man unter rechtsanalogie?welche norm gelangt zur anwendung? bringen sie ein beispiel.

    -was bezweckt eine generalklausel?nennen sie beispiele.

    -was versteht man unter einem strohmann-geschäft?

    -geben sie 3 beispiele für ein gestaltungsrecht

    -was haben erbfähigkeit, testierfähigkeit, prozessfähigkeit, ehefähigkeit und strafmündigkeit gemeinsam?

    -worin liegt der unterschied zwischen gesetztes-und rechtsanalogie?

    -welche rechtsentstehungsquellen sind zu unterscheiden?

    -worin liegt der unterschied zwischen den grundrechten und den persönlichkeitsrechten?

    -nennen sie die interpretationsmethoden zur auslegung von verträgen?wo sind sie gesetzlich geregelt?

    -wo ist gesetzlich geregelt, wie gesetze ausgelegt werden sollen?

    -können auch künftige oder fremde sachen gekauft werden? geben sie je ein beispiel

    -was bedeutet "wirkliche übergabe" - wo spielt sie eine rolle?

    -was entspricht im privatrecht funktional den grundrechten des öffentlichen rechts-wo liegt der unterschied?




    wie gesagt bei manchen bin i mir nit sicher und mit andren fragn kann i gar nix anfangen

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  4. #4
    Experte Bewertungspunkte: 2
    Avatar von hippokrates
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    Der Reihe nach...
    -welche voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein eigentumserwerb vom nichtberechtigten möglich ist?

    -stufenbau der rechtsordnung: in welchem zusammenhang stehen die rechtsnormen zueinander?

    -was versteht man unter einer punktation, wozu dient sie und wo ist sie geregelt?

    -was bedeutet die sog. unklarheitenregel im rahmen der vertragsauslegung? was bewirkt sie?

    -was versteht man unter rechtsanalogie?welche norm gelangt zur anwendung? bringen sie ein beispiel.
    1. Voraussetzungen für einen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten: Gutglaubenserwert §367: entweder eine öffentliche Versteigerung, wenn der Eigentümer in einem Naheverhältnis zum Verkäufer steht oder wenn der Verkäufer ein befugter Geschäftsmann ist.

    2. Entstehungs-, Bedingungs- und Derogationszusammenhang

    3. Punktation --> §885

    4. §915

    5. §7 ABGB: Lässt sich ein Rechtsfall nicht aus dem Gesetz entscheiden, somuss auf ähnliche, in den Gesetzen bestimmt entschiedene Fälle, Rücksicht genommen werden.

    Soweit einmal die ersten 5 Fragen...

  5. #5
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    Avatar von hippokrates
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    -was bezweckt eine generalklausel?nennen sie beispiele.

    -was versteht man unter einem strohmann-geschäft?

    -geben sie 3 beispiele für ein gestaltungsrecht

    -was haben erbfähigkeit, testierfähigkeit, prozessfähigkeit, ehefähigkeit und strafmündigkeit gemeinsam?

    -worin liegt der unterschied zwischen gesetztes-und rechtsanalogie?
    6. §16: „Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten.“ Generalklausel iS eines allgemeinen Persönlichkeitsschutzes.

    7. Strohmann-Geschäft --> Indirekte Stellvertretung: Handeln im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung. Kein Offenlegen der Verretungsmacht, der Vertreter muss die Rechtsfolgen auf den Vertetenen übetragen. --> Ermächtigung (z.B. Liegenschaftskauf durch Strohmann)

    8. Recht auf Inhaltsfreiheit im Schuldrecht: Z.B. Recht auf Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Endigungsfreiheit.

    9. Alle Fähigkeiten erwirbt man mit dem vollendeten 14. Lebensjahr als mündiger Minderjähriger.

    10. Weiß ich leider auch nicht genau...

  6. #6
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    Avatar von kbirgit
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    du bisch a genie hippo thx
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  7. #7
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    Avatar von hippokrates
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    -welche rechtsentstehungsquellen sind zu unterscheiden?
    11. Generelle und individuelle Rechtsquellen (Gesetze/VO und Verträge/Urteile), Rechts-Entstehungsquellen sind insbes. Gesetzesrecht (§8-9), Gewohnheitsrecht (§10) und heute auch das Richterrecht (trotz §12)

    So. Jetzt ist mir die Lust aber auch vergangen Die übrigen kommen später

  8. #8
    Experte Bewertungspunkte: 2
    Avatar von hippokrates
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    Ok... weiter geht's...
    -worin liegt der unterschied zwischen den grundrechten und den persönlichkeitsrechten?

    -nennen sie die interpretationsmethoden zur auslegung von verträgen?wo sind sie gesetzlich geregelt?

    -wo ist gesetzlich geregelt, wie gesetze ausgelegt werden sollen?

    -können auch künftige oder fremde sachen gekauft werden? geben sie je ein beispiel

    -was bedeutet "wirkliche übergabe" - wo spielt sie eine rolle?

    -was entspricht im privatrecht funktional den grundrechten des öffentlichen rechts-wo liegt der unterschied?
    12. Persönlichkeitsrechte: Summe aller Rechte, welche dem Schutz der natürlichen Person dienen (z.B. §16 ABGB).
    Grundrechte: Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, die verfassungsrechtlich garantiert sind.

    13. §914 und §915 (Absicht der Parteien und Unklarheitenregel)

    14. §6 und §7 ABGB

    15. Ja, auch künftige und fremde Sachen können gekauft werden. Künftige Sachen (§1065) - Sachen, die z.B. erst produziert werden; Fremde Sachen (§366f): Gutglaubenserwerb

    16. Wirkliche Übergabe: Die wirkliche "Übergabe" bedeutet die Übergabe von beweglichen Sachen (körperliche, symbolische Übergabe oder Übergabe durch Erklärung). Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erworben werden (§380). Der bloße Titel gibt kein Eigentum. Das Eigentum und alle dinglichen Recht überhaupt können nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden (§425).

    17. Würde ich folgendermaßen interpretieren: Was im öffentlichenR die Grundrechte sind, sind im PrivatR die Persönlichkeitsrechte (Unterschied siehe weiter oben).

    So, damit dürften einige Fragen etwas klarer geworden sein. Ich hoffe, ich konnte helfen...

  9. #9
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    Avatar von kbirgit
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    i hoff de sachn kommen so wie in die klausurn ansonstn hab i nit viele chancen :?
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  10. #10
    Experte Bewertungspunkte: 2
    Avatar von hippokrates
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    Gern geschehen...

    Ich glaube da geht's uns allen gleich...
    Wenn man da alles können muss, dann wird man ja nicht mehr fertig. Und Recht ist ja nicht gerade die einzige Prüfung...

    Aber irgendwie wird's schon gehen...

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