@gennis
forderungs- u verbindlichkeitenkonten sind keine GuV-konten. sind in bilanz, aber nicht in GuV.
forderungen und verbindlichkeiten werden in der guv nicht berücksichtigt.Zitat von gennis
invest-cf kommt vom kauf von anlagegütern von 240 (siehe angabe)
@gennis
forderungs- u verbindlichkeitenkonten sind keine GuV-konten. sind in bilanz, aber nicht in GuV.
muss ich also nur alle CFs einzeln ausrechnen? oder muss ich sie dann zu einem gesamt cf zusammenzählen?
die frage ist "berechnen sie den operativen cf, den investitions- sowie den finanzierungs-cf"Zitat von jep
insofern: die drei einzeln berechnen, gesamt-cf ist nur "zusatz" :)
jep,
ja genau, dann musst alle drei zusammenzählen.
GENNIS,
du musst die Veränderungen von den Forderungen und Verbindlichkeiten
im O-Cf berücksichtigen (das gehört du dem Punkt -/+ Veränderungen
des sonstigen Netto Umlaufvermögens).
Denn wenn du mehr Forderungen am Ende des Jahres hast als im
Vorjahr, dann hast du ja weniger liquide Mittel zur Verfügung, deshalb
musst du die Forderungen abziehen.
ok, vielen dank, dann hab ich's jetzt auch verstanden![]()
Kein Problem, dann wünsch ich allen viel Glück für die Klausur.
LG
okilidokili. Danke für antworten
wieso werden die bestandsveränderungen von 20 (zunahme) beim operativen wieder abgezogen und nicht dazu gezählt, ist das weil die zunahme - wie bei den forderungen negatives vorzeichen - als mittelverwendung interpretiert wird
habe doch noch eine frage:
müssen die kurzfristigen rückstellungen beim operativen cf nicht weggelassen werden? es kommen doch nur die langfristigen rückstellungen dazu!?
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