-Wie nennt man jenes Recht, das von den Parteien nach Gutdünken
abgeändert werden kann?
nachgiebiges bzw. dispositives recht
-Wozu dient die Konventionalstrafe in der Praxis? Ist sie
verschuldensabhängig?
die konventionalstrafe wird zwischen schuldner und gläubiger vereinbart, für den fall, dass der schuldner seine leistung gar nicht oder nicht auf richtige art (zu spät, ...) erbringt, in form eines bestimmten geldbetrags. --> es geht um die pünktliche einhaltung von verträgen
allerdings befreit die vereinbarung einer konventionalstrafe NICHT von der vertragserfüllung!
-Warum missbilligt die Rechtsordnung die Eigenmacht? – Existieren Ausnahmen? Wo spielen diese Fragen eine Rolle?
eigenmacht wird missbilligt, weil man sich irren kann und theoretisch den falschen angreifen kann.
ausnahmen: wenn richterliche hilfe zu spät käme kann man gewalt mit gewalt begegnen - aber nur angemessen bzw verhältnismäßig und mit dengeeignetsten und leichtesten mitteln.
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