SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Frage zu "Lösungen" v. Steckel

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von rubber_duck
    Registriert seit
    12.05.2003
    Beiträge
    297

    Frage zu "Lösungen" v. Steckel

    Kann mir mal bitte wer erklären, warum bei den Lösungen auf S. 2 (insgesamt 4. Folie) einerseits der Pfeil mit dem Hinweis da ist, dass die Eigenkapitalzinsen (d.h. für mich Dividenden) nach HR in der G+V nicht ausgewiesen werden und er es aber trotzdem tut???
    Bei der zweiten G+V auf Seite 6 läßt er die 1500,- dann wieder weg!?
    :?

  2. #2
    Member Bewertungspunkte: 6

    Registriert seit
    16.03.2005
    Beiträge
    54
    ich glaub, das hat der steckel selber net ganz gecheckt

    bzw ist es ihm vl gar net aufgefallen, dass die beiden guv unterscheidlich sind.

    wenn ich eine guv rechnen müsste, würd ich die dividende weglassen und ihm vl einen kleinen hinweis dazuschreiben.

    meiner meinung nach geht es ihm darum, dass wir die sache kapieren und begründen können, warum wir eine zahl dazurechnen und eine andere net.
    lg, turtle

  3. #3
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    03.02.2005
    Beiträge
    106
    ... bzgl. Dividendenausschüttung hat Prof. Steckel in etwa folgendes gesagt:

    "Die Dividende kann sowohl als Zinsaufwand für Eigenkapital betrachtet werden, als auch als Teil der Gewinnverwendung ...
    ... darüber wird selbst in Fachkreisen heftig diskutiert und man ist verschiedener Auffassung."

    .. je nach Betrachtung fällt sie daher bei der CF-Rechnung entweder in den CF I (Zinsaufwand) oder in den CF III (Finanzierung).

    lt. Handelsgesetz (Steuerrecht) ist sie k e i n Aufwand, d.h. sie kann im EGT noch nicht berücksichtig sein. Also der Hinweis mit der Anmerkung in der Angabe als was Du sie betrachtest ist sicher sinnvoll.

    lg
    Kismet

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    21.10.2003
    Beiträge
    109
    [quote="kis(s)me(ne)tlt. Handelsgesetz (Steuerrecht) ist sie k e i n Aufwand, d.h. sie kann im EGT noch nicht berücksichtig sein. Also der Hinweis mit der Anmerkung in der Angabe als was Du sie betrachtest ist sicher sinnvoll.

    lg
    Kismet[/quote]

    Handelsgesetzbuch ist nicht Steuerrecht. Nur zur Klarstellung. Sowohl im Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) als auch im Steuerrecht sind Dividenden kein Aufwand!

Ähnliche Themen

  1. Frage zu Steckel
    Von silbergabel im Forum BWL I
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 22.06.2004, 21:14
  2. frage zu stoff steckel...
    Von lister_yu im Forum BWL I
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 20.06.2004, 15:38
  3. frage zu klausur steckel ws02/03
    Von lister_yu im Forum BWL I
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.01.2004, 08:33
  4. Frage zur Klausur Steckel
    Von moltrasio im Forum BWL I
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 21.01.2004, 15:49
  5. BWL I VO Steckel WS 2002/03
    Von queez im Forum BWL I
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.01.2003, 10:23

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti