Erste Variante ist richtig. Man erfasst alle Ein- und Auszahlungen und gliedert diese in Erfolgszahlungen und Finanzzahlungen. Erfolgszahlung heißt nur, dass die Zahlung dem Erfolgsbereich (und nicht dem Finanzbereich) zuzuordnen ist. Dazu gehören zB auch Forderungseingägne aus Vorperioden, die im aktuellen Jahr ja nicht mehr als Umsatzerlöse verbucht werden.
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