die CF 1 kannst du direkt oder indirekt ausrechnen, wie im klausurbsp. wo du sie indirekt ausrechnest (also aus Bilanz und GUV) nimmst du EGT dort musst du alle zahlungsunwirksamen rausnehmen, dh. z.B Abschr.,Lagerveränd. (bzw. Vorräte) ... aber nur alle geschäftsvorfälle die mit der operativen Geschäftstätigkeit zu tun haben (die anderen wären CF2, CF3)
bei der direkten Ermittlung nimmst du die Umsatzerlöse als Grundlage, dh alles was mit dem Umsatz zu tun hat - die kannst du die direkt aus den Geschäftsvorfällen rauslesen und übernehmen
cf 2 und cf rechnet man nur direkt
die andere Unterscheidung ist originär und derivativ, wobei die originäre wiederum direkt aus den Geschäftsfällen zu rechnen ist und die derivative mit hilfe der Bilanzveränderung und der GuV.
da ist mein verständnisproblem, bei der klausur: man soll in 1a originär ausrechnen - muss aber auch wegen forderungen auf die veränderungsbilanz schauen...
genauso bei 1b: angenommen es wäre nach cf 2od 3 gefragt: müsste man ja auch die veränderungsbilanz zu hilfe nehmen, obwohl sie ansich immer direkt zu rechnen wären... :?
mir fehlt irgendwie der ah- effekt
zu 1.) anlagevermögen hat meiner meinung mit investition zu tun also cf3 andererseits brauchst du die b&G für deine operative tätigkeit deswegen in cf1 rein!
Lesezeichen