hallo elvis,
prinzipiell wird ein rein öffentliches gut durch die merkmale der "nicht-ausschließbarkeit" und der "nicht-rivalität im konsum" charakterisiert. manche autoren verwenden öffentliches gut und kollektivgut als dasselbe (z.B. Wicke, l. "Umweltökonomie" s. 41 ff., zur beschreibung von umwelt als öffentliches gut).
unterschied zwischen kollektivgut und öffentlichem gut besteht vor allem in der eigenschaft des gutes und der art der bereitstellung (z.B. durch den öffentlichen sektor).
im gegensatz dazu, erfüülen zwar allmende- oder gemeinschaftsgüter die bedingung der nicht-ausschließbarkeit, aber es kann zu rivalität im konsum kommen, z.b. durch übernutzung einer frei zugänglichen ressource.
gute definition der ganzen begriffe in: nowotny, e. "Der öffentliche Sektor", 4. Auflage, Berlin 1999, S. 34-42.
grüsse
paul
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