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Thema: Familienbeihilfe/Studienbeihilfe

  1. #1
    Experte Bewertungspunkte: 6

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    Familienbeihilfe/Studienbeihilfe

    ich habe vor kurzem erfahren, dass wenn man FB bezieht, auch eine grenze gibt, wieviel man verdien darf, und zwar irgendwas über 8000euro,
    weiß von euch jemand ob da auch die studienbeihilfe dazugerechnet wird? oder ist das einfach nur das einkommen, dass man übers jahr verdient

    wenn man neben dem studium noch geringfügig beschäftigt ist und studienbeihilfe bezieht: wird da das einkommen brutto oder netto gerechnet (damit man die grenze von ca. 5000 euro nicht überschreitet)?

  2. #2
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    Hallo Lady!

    Die Zuverdienstgrenze für FBH beträgt € 8.725,-/Jahr.
    (Bezogen auf das zu versteuernde Einkommen, also NACH Abzug der Sozialversicherung und VOR Abzug der Lohnsteuer!)

    Ob zum "Einkommen" neben der FBH vom Finanzamt auch die Studienbeihilfe dazugerechnet wird, weiß ich nicht, aber die Frage ist nicht unberechtigt. In der Studienbeihilfe wird nämlich die FBH von der Höchststudienbeihilfe abgezogen, und in vielen Dingen richtet sich das Finanzamt in seinen Vorgaben für die FBH an den Richtlinien der Studienbeihilfebehörde. Aber bei sowas solltest du letztere selber anrufen, denn nur die können dir eine wirklich garantiert richtige Antwort geben. (Besser einmal zuviel telefoniert als zu wenig)

    Wie kommst du bei einer geringfügigen Beschäftigung auf unterschiedliche Brutto-, und Nettoeinkommen? Sollte in dem Fall dieselbe Summe sein! Nur für den Fall, dass du vielleicht doch nichtgeringfügige Einkommen beziehen solltest: Dann zählt der Betrag, der NACH Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, und VOR Abzug der Lohnsteuer übrigbleibt, also "das zu versteuernde Einkommen".

    Mfg,
    Le Freak

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 8
    Avatar von Ungustl
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    Studienbeihilfe wird, soviel ich weiß, nicht in die 8000,-- Euro hineingerechnet.

    mfg Ungustl

  4. #4
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    natürlich wird die studienbeihilfe nicht dazugerechnet

    sonst würde man ja empfängern der maximalen studienbeihilfe schon nahezu die arbeit verbieten

  5. #5
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    Avatar von Ferrari
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    Zitat Zitat von Hubman
    natürlich wird die studienbeihilfe nicht dazugerechnet
    stimmt weil sonst hätt i scho lang keine mehr bekommen! na aber des könntest ja nicht machen, weil dann dürftest ja gar nimma arbeiten gehn, und des is dann ja wirklich ned sinnvoll!

    aber einen ganzen sommer lang kannst jetz scho mal so richtig arbeiten gehn hrhr
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  6. #6
    Experte Bewertungspunkte: 6

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    danke!

    dann muss ich mal gut aufpassen, dass i die studienbeihilfsgrenze nicht erreich, sonst wärs nicht gut

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