Weiss zwar nit genau ob dir das jetzt was wieterhilft aber schau mal hier nachhttp://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/bu...tion-view=true
Hi schreib die Bartanachklausur und hätte eine Frage: Was gehört alles zu den Dienstleistungsverträgen? Danke im Voraus!!!!
Weiss zwar nit genau ob dir das jetzt was wieterhilft aber schau mal hier nachhttp://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/bu...tion-view=true
Brave Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin....
Hi, bin auch grad am lernen.
Also ich würd sagen:
*Dienstvertrag
*Arbeitsvertrag
*Werkvertrag
*Auftrag
*Bevollmächtigungsvertag
*Freier Dienstvertrag
Anscheinend sei ein "freier werkvertrag" kein dienstleistungsvertag. Warum weiß ich nicht.
Ich hab jetzt etwa 10 klausuren und hab die alle durchgemacht, aber es sind immernoch bei jeder klausur etwa zwei fragen die ich nicht richtig beantworten kann.
Ich schreibs mal her, so ungefähr
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Ist das Institut für Zivilrecht, ARGE Semmeringtunnel oder eine Gewerkschaft eine juristische person?
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Geht das ET auch über bei Eintragung ins GB aber bei ungültigem Kaufvertrag (denk nicht, da der titel fehlt)
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Was ist der Unterschied zwischen Pfändung und VERpfändung?
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Fall Antiquitätenhändler: Kann B den Schrank doch noch bekommen? Warum/warum nicht?
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Ist das Wasserrecht, Sozialversicherungsrecht, Polizeirecht, Forstrecht, Staatskirchenrecht... Öffentlich oder Privatrecht?
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Wie enden Zielschuldverhältnisse?
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Welche Fehler bei RG fallen unter den Begriff der Leistungsstörung?
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Was bedeutet denn jetzt eigentlich Derogation?
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Fall Perserteppich:
A) nein
B) dem zweitkäufer, et-erwerb durch titel + modus §430 Doppelkauf
C) Titel + modus
D) Schlechter, da erstkäufer ET-erwerb durch modus vollendet (vor dem zweitkäufer)
E) Nein
F) §430 Doppelkauf Titel/Modus
Das sind meine Antworten, aber es wundert mich irgendwie dass er ständig nach ähnlichem fragt. Stimmt das so?
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Fall Speisewagen = leichte Fahrlässigkeit?
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Fall Autoverleih = Schaden trägt der entlehner, aber warum?
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Das sind meine unsicheren, ich hab auch in den alten threads nichts darüber gefunden, außer ich habs übersehen.
Geändert von Arthur (28.09.2005 um 15:06 Uhr)
Ist das Institut für Zivilrecht, ARGE Semmeringtunnel oder eine Gewerkschaft eine juristische person? also ich glaube nein, nein, ja
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Geht das ET auch über bei Eintragung ins GB aber bei ungültigem Kaufvertrag (denk nicht, da der titel fehlt) glaub auch nicht
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Was ist der Unterschied zwischen Pfändung und VERpfändung? Verpfändung: Pfandbestellervertrag, Pfändung= Pfandrechtdurchsetzung durch Richterspruch
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Fall Antiquitätenhändler: Kann B den Schrank doch noch bekommen? Warum/warum nicht?
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Ist das Wasserrecht, Sozialversicherungsrecht, Polizeirecht, Forstrecht, Staatskirchenrecht... Öffentlich oder Privatrecht?
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Wie enden Zielschuldverhältnisse?
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Welche Fehler bei RG fallen unter den Begriff der Leistungsstörung?
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Was bedeutet denn jetzt eigentlich Derogation? Teile der alten Klausel können durch neuere ersetzt werden
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Fall Perserteppich:
A) nein
B) dem zweitkäufer, et-erwerb durch titel + modus §430 Doppelkauf
C) Titel + modus
D) Schlechter, da erstkäufer ET-erwerb durch modus vollendet (vor dem zweitkäufer)
E) Nein
F) §430 Doppelkauf Titel/Modus
Das sind meine Antworten, aber es wundert mich irgendwie dass er ständig nach ähnlichem fragt. Stimmt das so?
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Fall Speisewagen = leichte Fahrlässigkeit?
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Fall Autoverleih = Schaden trägt der entlehner, aber warum?
Den Rest weiß ich leider selber nicht!!!
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