16) Schuldverhältnisse entstehen entweder aus
Vertrag = besser für Geschädigten (wegen Gehilfenhaftung und Beweislast)
oder Delikt = ungünstiger für Geschädigten
oder auf eine erlittene Beschädigung
20) Persönlichkeitsrechte (§16 ABGB) sind Absolute rechte und sind gegen jederman durchsetzbar. (privatrecht)
Grundrechte regeln die rechte der menschen gegenüberdem staat und sind verfassungsrechtlich geregelt. (öffentliches recht)
22) Ja,
Fremde Sachen, §367 Gutglaubenserwerb aus öffentlicher Versteigerung, durch befugtem Geschäftsmann oder durch person aus einem Näheverhältnis
Künftige Sachen, zB. Sachen die erst produziert werden
23) Unterlassung, evt. Schadenersatz
Unterlassung: Bedingung dass die Belastung die Ortsüblichkeit übersteigt
Schadenersatz: Bedingung dass ein Schaden entstanden ist, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden gegeben sind.
26+27 rechts + gesetzesanalogie (...)
29) Schweigen gilt nicht als zustimmung, es giltet immernoch der mündliche Vertrag! Jedoch muss dies auch bewiesen werden können!
30) mit beidseitiger erfüllung (?)
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