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Thema: Intern. Rechtswissenschaftlicher Kurs

  1. #1
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    Intern. Rechtswissenschaftlicher Kurs

    Hallo!

    Im Sommersemester 2004 habe ich EU-Recht gemacht und die Prüfung gerade noch geschafft. Da ich mit der Note nicht zufrieden bin, wollte ich den Kurs wiederholen, allerdings habe ich gehört, dass man eine positiv bestandene Prüfung nur innerhalb von 6 Monaten wiederholen kann (konnte ich nicht, weil ich im Ausland war)

    Daher meine Frage: habe ich wirklich keine Chance die Prüfung zu wiederholen oder gibt es eine Alternative zum EU-Recht Kurs???

    VIELEN DANK!!!!

  2. #2
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    Wiederholung von Prüfungen

    § 77. (1) Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. An den Universitäten gemäß § 6 Z 16 bis 21 dürfen zwei positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach während der gesamten Studiendauer je einmal wiederholt werden.

    so (weitgefasst) stehts im Gesetzestext - ich würd am betr. Institut fragen, wie sie es handhaben. Hab bereits die Erfahrung gemacht, dass das sehr unterschiedlich ist!

    lg reg

  3. #3
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    hallo reg!

    vielen dank für deine antwort! wenigstens weiß ich ja jetzt, dass es laut gestetz "längstens bis ende des studienabschnitt möglich ist" was schonmal gut klingt.

    werde auf jeden fall am institut an der rewi nachfragen, weiß allerdings nicht, wie unser prüfungsamt an der sowi darauf reagiert!

    danke dir!

  4. #4
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    Avatar von Suzanne
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    nein das nützt dir gar nichts, "längstens bis zum ende des studienabschnittes" heißt ja in dem fall nur, dass du, wenn du den abschnitt beendest BEVOR die sechs monate um sind, nicht mal mehr die sechsmonatsfrist hast, sondern eben nur bis ende des abschnitts. diese klausel bewirkt also eine vekürzung der frist, keine verlängerung!

  5. #5
    Member Bewertungspunkte: 0

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    Ich kann dir nur nochmal empfehlen, am Institut, bzw. beim betr. Prof. direkt nachzufragen. Es gibt supergroßzügige (!), aber eben auch nicht so tolerante Professoren! Außerdem warst du ja ein Jahr nicht da...

    lg reg

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