er fragt ja im prinzip eh nur das, was wir in der stunde an übungsbeispielen gemacht haben...(in die richtung zumindest)
lg
...hat jemand die vollständigen Lösungen der Übungsbsp aus dem Skript von Sauerwein?
...wäre super für die Klaururvorbereitung!
er fragt ja im prinzip eh nur das, was wir in der stunde an übungsbeispielen gemacht haben...(in die richtung zumindest)
lg
...ja schon - aber ich war nicht immer dort...
bist du auch im PS und kannst du mir bitte genau sagen welche Bsp er gemacht hat?
danke...
Block A, Übungsbeispiele 1, 2, 3, 4, 5 und 6
Block B, Übungsbeispiele 1, 2 und 3
Block C, Übungsbeispiele 2, 3 und 4
das wars
lg
Vielen Dank für deine rasche Info...
nur noch eine letzte Bitte:
mir fehlen die Aufgaben A6 und C4...
kööntest du mir bitte den Lösungsweg skizzieren weil ich nicht genau weiß wie die richtige Lösung ist...
Vielen Dank nochmal!
p.s. macht du auch die Klausur - und kannnst du auch die restlichen Bsp?
stell dir A4 und C4 am abend rein....hab grad die unterlagen nicht bei mir
muss dazusagen, dass ich dieses ps wiederhole....und hab die anderen beispiele nicht wirklich durchgeschaut, weil eigentlich die bsp. reichen, zumindest wenn man sie vom prinzip her verstanden hat
lg und am abend folgt der rest
C4:
30000 für betriebliche Zwecke --> 30000 notwendiges Betriebsvermögen (betriebliche Verbindlichkeiten)
10000 für private Zwecke --> 10000 notwendiges Privatvermögen (private Verbindlichkeit; darf nicht bilanziert werden)
10000 für Darlehen --> 10000 sonstiges Privatvermögen (oder gewillkürtes Betriebsvermögen-natürlich nur bei §5 Gewinnermittler, oder notwendiges Betriebsvermögen, wenn man an zB Mitarbeiter oder Kunden vermieten würde;
die Zinsen müssen auch aufgeteilt werden
A6:
Einnahmen (180.000:1,2) +150000
Miete 36.000.- (=1.000/Monat*11) - 11.000
Strom etc. 4.800 (4.800/1,2) - 4.000
PC 2400 ((2400:1,2):4) - 500
Telefon (120:1,2=100) - 1.100
Löhne -35.678
Büromaterial (600:1,2) - 500
Porti - 341
Wareneinkauf bez. -82.530
_______________________________________
14.351.-
hoff das is nicht zu verwirrend
lg
muss man nicht von den 14351,-
4774 abziehen, was dann 9577,- wären
(Summe VSt: 25226 - USt Zahllast von 30000 = -4774,-)
Gruss
...ja das wäre interessant ob man bei der Einnahmen Ausgaben Rechnung Vst Abzugsberechtigt ist oder nicht...
...vielleicht heißt aber Nettomethode dass keine Steuer berücksichtigt wird...
wenn Steuer, dann würde ich aber auch auf ein anderes Ergebnis kommen: für die Mieten nicht 7200 Vst sondern 2200 Vst...
außerdem würde mich noch interessieren wie das bei der Abschreibung ist: Bsp Autoabschreibung nach Steuer- und Handelsrecht - nimmt man da immer die Nettobetrage oder?
Gruuss
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