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Thema: studieren und arbeiten?

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von silvi
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    Lächeln studieren und arbeiten?

    hallo zusammen,

    weiß jemand wieviel man neben dem studieren dazu verdienen kann ohne dass das irgendwelche auswirkungen hat??

    wieviel kann man für übersetzungen verlangen? oder weiß jemand woher ich diebezüglich informationen erhalten kann??

    vielen dank für die infos
    lg
    silvi :P

  2. #2
    Forum Star Bewertungspunkte: 6
    Avatar von christoph123
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    www.stipendium.at

    bei übersetzungen kommt es eben immer auch auf die schwierigkeit des zu übersetzenden textes und die eigenen fähigkeiten an...

  3. #3
    Senior Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von silvi
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    172
    danke für die schnelle antwort,

    kannst du mir vielleicht einen ungefähren richtwert nennen? - habe gar keine idee

  4. #4
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    Avatar von christoph123
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    hab da was im internet gefunden:

    http://www.trans-k.co.uk/cost_d.html

  5. #5
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    Avatar von Olivia
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    also ich kenn welche, die verlangen so um die 10-15,- euro für eine stunde übersetzen. kommt sich auf die schwierigkeit des textes an.
    wer sich erinnern kann war nicht dabei

  6. #6
    Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von bushman
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    würd mich aber nicht nur auf die grenzen der stipendienstelle verlassen, das finanzamt hat nämlich eine niedrigere Grenze, die ich heuer leider überschritten habe. SCHEISSE!

  7. #7
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    Avatar von gepiercte
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    wennst beim Finanzamt anrufst und nachfragst, hast sicherlich die beste und verlässlichste Quelle.

  8. #8
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    Avatar von kbirgit
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    Zitat Zitat von bushman
    würd mich aber nicht nur auf die grenzen der stipendienstelle verlassen, das finanzamt hat nämlich eine niedrigere Grenze, die ich heuer leider überschritten habe. SCHEISSE!
    Berufstätigkeit

    Seit 1. Jänner 2001 besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe pro Jahr, wenn das zu versteuernde Einkommen| eines Kindes den Betrag von insgesamt brutto EUR 8.725,-- nicht übersteigt. Dieser Betrag beinhaltet auch Bezüge aus Ferialarbeit. Dieser Betrag gilt auch für erheblich behinderte Kinder.

    Hinweis: Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze ist die Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrags) für das ganze Jahr zurückzuzahlen.

    Folgende Einkommen bleiben außer Betracht:

    * Einkünfte, die vor oder nach Zeiträumen erzielt werden, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
    * Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis
    * Waisenpensionen| und Waisenversorgungsgenüsse
    * einkommensteuerfreie Bezüge

    laut dem hat das finanzamt aber eine höhere grenze
    Welcome to wherever you are
    This is your life; you made it this far
    Welcome, you got to believe
    That right here, right now you're exactly where you're supposed to be
    Welcome to wherever you are

  9. #9
    Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von bushman
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    70
    kbirgit hat recht,

    ich habe die grenze bei der Tiroler Gebietskrankenkasse überschritten. Da ich das ganze jahr als geringfügiger arbeit und mir im juli und august freigenommen habe um ein praktikum bei einer bank zu machen muss ich jetzt ca. 180 euro nachzahlen, weil ich in diesen beiden monaten die geringfügigkeitsgrenze überschritten habe.

    hab mich leider bei der Institution geirrt, aber trotzdem SCHEISSE!

  10. #10
    Golden Member Bewertungspunkte: 9

    Registriert seit
    04.12.2003
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    253
    Hast berhaupt eine Ahnung was ich für eine Panik auf dein Post gekriegt hab?

    Ich bin nämlich ganz knapp an der Studienbeihilfengrenze (SV zahl ich also sowieso) und das hät ja geheißen, dass ich über der Kinderbeihilfenrenze wär und dann hät ich ja die Kinderbeihilfe fürs ganze(!) Jahr zurück zahlen müssen!

    Hab dann wie wild gerechnet - und so ist ja eh alles o.k.

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