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Thema: KLAUSUR Auer: Fragen/Antworten

  1. #11
    Neuling Bewertungspunkte: 0

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    2) Der Bareinkauf von Waren führt zu einer Blianzsummenverlängerung.

    Ist das nicht ein Aktivtausch?

  2. #12
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    yep, ist ein Aktivtausch
    HW-Vorrat (UV) nimmt zu
    Kasse (UV) nimmt ab

  3. #13
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    ich hab da noch 2 fragen, bei denen ich mir nicht so sicher bin, vielleicht weiß ja von euch jemand mehr:

    1.) Werden Vorräte im Sinne der Herstellungskosten zu Vollkosten (zum Höchstansatz) bewertet, so ist - ceteris paribus - das Betriebsergebnis im Jahr der Produktion (!) höher als wenn die Vorräte zu Teilkosten (Mindestansatz) bewertet werden (Hinweis: die vorräte liegen noch auf lager)

    2.) Die Auflösung von Rückstellungen führt zu einer Bilanzsummenverkürzung.

    bei 2 würd ich sagen, nein. bei 1 weiß ich nicht so genau...

  4. #14
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    Avatar von Arthur
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    1.)
    Wenn die vorräte zu vollkosten bewertet werden, dann werden die aufwendungen zur herstellung der güter dadurch zu größeren teilen neutralisiert.

    Also ist im jahr der produktion das betriebsergebnis dementsprechend höher, im jahr des verkaufs dafür geringer als bei teilkosten. Also ich würd sagen richtig.

    2.)
    Bin mir auch nicht sicher, da bei sinngemäßer auflösung zB. gebucht wird:
    Garantierückstellung/Bank
    (Billanzsummenverkürzung)

    Jedoch bei reiner auflösung:
    Garantierückstellung/Erträge aus der auflösung von rückstellungen
    (Passivtausch)
    Geändert von Arthur (03.11.2005 um 17:29 Uhr)
    »All I can do is be me, whoever that is.« - Bob Dylan

  5. #15
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    Avatar von hippokrates
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    2) falsch: Eine Auflösung ist ein Passivtausch: Rückstellungen werden aufgelöst (und damit wieder zu Eigenkapital).

    Eine Bilanzsummenverkürzung wäre bei einem VERBRAUCH der Rückstellungen gegeben (hier wird die Rückstellung tatsächlich ausbezahlt).

    Lg

  6. #16
    Experte Bewertungspunkte: 16
    Avatar von Arthur
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    2.) Die Auflösung von Rückstellungen führt zu einer Bilanzsummenverkürzung.

    im buch spricht er immer von "auflösung bei sinngemäßer inanspruchnahme" und "auflösung bei nichtinanspruchnahme"

    die frage ist meiner meinung nach nicht ganz präzise gestellt, weil der auflösungsgrund nicht dabeisteht.

    Oder gibts dafür irgendein zeichen?
    »All I can do is be me, whoever that is.« - Bob Dylan

  7. #17
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    Avatar von AndyGsiberger
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    Zitat Zitat von Arthur
    2.) Die Auflösung von Rückstellungen führt zu einer Bilanzsummenverkürzung.

    im buch spricht er immer von "auflösung bei sinngemäßer inanspruchnahme" und "auflösung bei nichtinanspruchnahme"

    die frage ist meiner meinung nach nicht ganz präzise gestellt, weil der auflösungsgrund nicht dabeisteht.

    Oder gibts dafür irgendein zeichen?
    ist doch genau das, was hippokrates angesprochen hat!
    da in der frage nur was von auflösung steht würde ich von nichtinanspruchnahme ausgehen und daher passivtausch!?

  8. #18
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    ja genau, denn wenn mit Auflösung gemeint ist, dass die Rückstellung sozusagen bezahlt wird, dann ist es eine Bilanzsummenverkürzung:

    BS: Rückstellungen an Bank

    Aktivseite wird Bank weniger, Passivseite vermindern sich die Rückstellungen

    Ich hab in meinen Mitschriften aus der VO diesen Buchungssatz aufgeschrieben mit der Überschrift Auflösung von Rückstellungen. Ich denke mir, dass der Auer das dann auch so gesagt hat...

    Aber es stimmt schon, die Frage ist nicht eindeutig gestellt...

    lg bobo

  9. #19
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    Avatar von csae2046
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    aRAP

    Frage aus einer seiner Prüfungen:

    Ein Unternehmen hat im laufenden Geschäftsjahr im Oktober die Gebäudeversicherung in Höhe von 600 für ein halbes Jahr im Voraus bezahlt. In welcher Höhe verändert sich dadurch im laufenden Geschäftsjahr die Bilanzsumme?

    Ich hab zwar eine Lösung, aber warte mal ab, um niemanden zu verwirren.

    Mfg Andi

  10. #20
    Golden Member Bewertungspunkte: 1

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    Die Bilanzsumme verändert sich um -300

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