Zitat von Namsuoires
hy! heißt das, dass Abschreibungen beim Teilkostenansatz nie mit hineingenommen werden? lediglich die Personaleinzelkosten, die Materialeinzelkosten und wie du sagst, die Sondereinzelkosten?
Hi miteinander!
Ich biete mich wiedermal an (), um Fragen betreffend des externen Rechnungswesens zu beantworten. Vielleicht findet man ja hier Hilfe, und dann wird das am Montag bzw. Dienstag für uns alle kein Problem mehr.
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MfG euer Manny
Zitat von Namsuoires
hy! heißt das, dass Abschreibungen beim Teilkostenansatz nie mit hineingenommen werden? lediglich die Personaleinzelkosten, die Materialeinzelkosten und wie du sagst, die Sondereinzelkosten?
Ja, nach meiner Meinung ist das so. Generell können wir ja nur lt HGB bei Herstellungskosten zu Teikosten oder Vollkosten ansetzen. Nach den Teilkostenansatz werden nur die produktionsbedingten Einzelkosten verpflichtet aktiviert.Zitat von smartguy
Nur bei Vollkosten, werden die produktionsbedingten Abschreibungen berücksichtig.
MfG Manny
Hallo Manny!Zitat von Namsuoires
Ja, ich hätte ein paar Fragen zu der Pircher Klausur vom letzten Semester :
1. Eine Forderung in der Höhe von 600 Euro inkl.20% Mehrwertsteuer ist älter als 12 Monate. Mit welchem Wert ist die Forderung am Bilanzstichtag zu bewerten? Nennwert 600 Euro. Abgezinster Betrag 565,98 Euro.
--> ist doch eine dubiose Forderung, oder? Normalerweise muss die doch abgeschrieben werden??
2. Forderung 600 Euro inkl.20% MWST; Konkurs wird des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen. Mit welchem Wert ist die Forderung am Bilanzstichtag anzusetzen?
--> ich würde mit 0 ansetzen
3. Bestimmen Sie den Selbstkostenpreis für einen MAterialeinsatz von 300 kg nach der folgenden Verbrauchsfolge mit Stichtag 16.9.
Datum Menge in Kg Preis je kg
1.9.05 AB 100 1,82
3.9.05 Zukauf1 300 2,03
10.9.05 Zukauf2 200 1,93
12.9.05 Abfassung1 400
15.9.05 Zukauf3 100 2,07
18.9.05 Abfassung2 200
28.9.05 Zukauf4 300 2,20
Also da hab ich nicht mal eine Idee wie ich da anfangen soll! Hab im Buch nachgeschaut und nicht gecheckt.
Kannst du mir bitte helfen??
Also noch mal zu Vollkosten und Teilkosten:
Bp. letzte Klausur:
- produktionsbedingte Materialkosten -300
- produktionsbedingte Löhne -150
- produktionsbedingte planmäßige Abschreibungen auf Maschinen -50
Mit welchem Wert stehen die VORRÄTE bei Bewertung zu VOLLKOSTEN in der Bilanz: --> 500
Mit welchem Wert stehen die VORRÄTE bei Bewertung zu TEILKOSTEN in der Bilanz: --> 450
Sehe ich das richtig?
Also ich verstehe die Angabe nicht so richtig. Diese Fragestellungen sind wirklich seltsam. Aber ich versuchs einmal:Zitat von csae9459
Zu 2. Was meinst du mit "Konkurs wird des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen"?
Wird der Konkurs abgewiesen, oder verfällst die Forderung aufgrund des Konkurs, denn dann müssten wir eine außerplanmäßige Abschreibung machen.
Zu 3. Also tut mir wirklich leid, aber mit dieser Angabe kann man ja nichts anfangen. Selbstkostenpreis?? Nach welchen Verfahren? Und wie hoch sind die Vertriebs bzw. Verwaltungskosten?
Tut mir leid, aber ist das wirklich die komplette Angabe? Sorry, ich kann dir nicht helfen. Ich hab mich mehr auf Auer konzentriert.
Vielleicht kann dir aber jemand anderst weiterhelfen. Lass uns mal hoffen, mich würde das nämlich auch interessieren.
MfG Manny
So sehe ich es auch. Stimmt vollkommen. Da die produktionsbedingte Abschreibung ein Ansatzwahlrecht hat und nur nach Vollkosten verpflichtend ist.Zitat von Veri17
MfG Manny
Hi,
ich hätte auch eine, vermutlich leicht zu beantwortende Frage:
"Ein Unternehmen hat in einem Vorjahr eine Prozessrückstellung in Höhe von 500 gebildet. Im laufenden Geschäftsjahr muss für den verlorenen Prozess genau eine Zahlung in Höhe von 500 geleistet werden. In welcher Höhe verändert sich dadurch im laufenden Geschäftsjahr die Bilanzsumme des Unternehmens?"
Eigentlich müsste doch die Veränderung aufgrund des Grundsatzes der Bilanzidentität +/- 0 betragen. Ich zeichne meine Geschäftsfälle über die Geschäftsperioden auf, im Gegensatz zur GuV.
Wieso lautet dann die gängige Antwort auf die Frage: -500?
Danke,
Keyman
Zu der Rückstellung: Da die Rückstellung exakt gebildet wurde, können wir sie im Passiva auflösen und im Aktiva 500 aus unserem Liquiden Mittel nehmen. Somit kommt es zu einer Bilanzverkürzung. Sprich, unserer Bilanzsumme nimmt um -500 ab. Verstanden?Zitat von keyman
Der Buchungssatz würde so lauten:
Vorjahr:
Aufwand zur Bildung von Prozessrückstellung / Prozessrückstellung
laufendes Jahr:
Rückstellung für Prozesskosten / Bank
Hi !
Ich hab auch mal ne Frage:
Vorräte dürfen im HGB zu Verkauspreisen ausgewiesen werden. R/F ???
Ich hätte gesagt F, aber auf der kopierten Klausur ist R angekreuzt, kann mir jmd helfen?
Vielen Dank, viel Spaß noch beim Lernen!
LG
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