Antwort a ist laut Jahresabschluss/Einzelabschluss S.14 richtig!
Eine handelsrechtl. Musvorschrift trifft auf eine steuerrechtl. Kannvorschrift. Wie wirkt sich der Maßgeblichkeitsgrundsatz gemäß ³ 5 Abs 1 EStG aus?
a) Der hr Wertansatz ist auch für die Steuerbilanz zu wählen
b) Der hr Wertansatz gilt grundsätzlich nur für die Handelsbilanz
c) Um ein steuerliches Wahlrecht ausüben zu können, muss dieses bereits in der Handelsbilanz entsprechend ausgeübt werden
Kann mir jemand weiterhelfen?
Antwort a ist laut Jahresabschluss/Einzelabschluss S.14 richtig!
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