so viel ich weiss, muss man, um Kurse des 2. Abschnittes absolvieren zu können, außer einem Rechtsfach (ÖR1, BR1, EuR), alle Kurse des 1. Abschnittes bereits gemacht haben.Zitat von Hoazi
ich glaube, dass das auch heute noch so ist
muss man um den kurs zu machen schon im 2. Abschnitt sein oder ist das egal??
a short answer would be nice...
sers..
hoazi
so viel ich weiss, muss man, um Kurse des 2. Abschnittes absolvieren zu können, außer einem Rechtsfach (ÖR1, BR1, EuR), alle Kurse des 1. Abschnittes bereits gemacht haben.Zitat von Hoazi
ich glaube, dass das auch heute noch so ist
es lebe das hl. Land
stimmtZitat von Phips83
wer sich erinnern kann war nicht dabei
ich bin jetzt an BWL 1 dran u. dann fehlt mir nur noch Bürgerlich 1...das heisst dann, dass ich da nicht teilnehmen kann oder?
teilnehmen kannst sicher, da es ja eine Vorlesung ist, aber die Fachprüfung kannst halt nicht noch machen bzw. die Klausur oder ähnliches falls Hilpold eine solche abhalten sollte.
hallo! hätte da noch eine frage!
hab auch gerade im lzk nachgelesen und dort steht aber nichts von einer blockveranstaltung sondern die VU vom Hilpold ist jeden montag und die vom hummer jeden donnerstag!!!!!
wie kommt ihr darauf, dass dies eine blockveranstaltung ist??
mfg
EaSyGoInG
das hat er selber in der lva gesagt, die nur einmal stattgefunden hat.
wer sich erinnern kann war nicht dabei
Brauchen wir für diesen Block irgendeine bestimmte Gesetzessammlung? Oder ein bestimmtes Buch? Oder kommt zu seiner Prüfung nur das, was er in der VO erzählt?
in der öh gibts ein skriptum zu kopieren.
wer sich erinnern kann war nicht dabei
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