Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist öffentliches Recht beim Studium Wirtschaftsrecht im Ausmaß von 8SS zu machen und sich das dann bei BWL als Recht II gutschreiben zu lassen?
Da es ja 8 SS sind müssten, ja dann eigentlich noch 3SS freie Wahlfächer anfallen, oder?
Danke
Da musst du Frau Mariacher im Dekanat fragen, allerdings glaub ich nicht dass das mit den freien Wahlfächern so läuft. Eher rechnen sie dir einfach die Prüfung an und fertig.Zitat von bushman
Öffentliches Recht wird dir als Recht II angerechnet, da es der Höherwertige Kurs ist! (8 Stunden : 5 Stunden)!
wird dir auf jeden fall an der sowi als recht2 angerechnet.
Für Recht 2 an der Sowi brauchst du Handelsrecht im Rahmen des WiRe Studiums...
Grüße
handelsrecht als recht2 geht AUCH. wobei die einzelnen stukos unterschiedlich anrechnen. meines wissens sollte auch arbeitsrecht/sozialrecht als recht2 kein problem darstellen.Zitat von cdab
recht2 ist für sowi öff.recht ist normal bei arnold (vl3)/von wiesentreu(ps2) - zumindest als ich an der sowi studiert habe wars noch so.
obiger beitrag (gast) ist von mir.
Lt. Auskunft von Fr. Mariacher Anfang letzter Woche wird ausschließlich Handelsrecht verlangt und nur bei Handelsrecht angerechnet.
Grüße
das macht doch sowieso nicht die mariacher sondern die jeweilige stuko(vorsitzende/r) - oder hat sich das jetzt geändert?Zitat von cdab
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bei mir war damals recht2 öffentliches recht. und bei denen die ich kenne eigentlich auch... drum wundert mich das jetzt echt.
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