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Thema: Klausur SS05 G

  1. #11
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    Avatar von Hoazi
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    nein es passt nicht!

    bei der besagten Klausur (der mit dieser "Sauklaue") nach seinen beiden Verbrauchsabweichungen steht unter der Klammer "Aufteilung Fixkosten f."...ich nehme an, dieses f soll heissen falsch...

    ich denke man hat ihm für das aber keinen punkt abgezogen, weil abgesehen von dem der rechenweg stimmt!
    der punkt wurde ihm abgezogen, weil er vergessen hat, die summe der beiden gesamtabweichungen zu bilden, so wie's gefragt war in punkt b)...

    was meinst du dazu?

  2. #12
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    Aja, jetzt sehe ich es "Aufteilung Fixkosten f."

    Das wird wahrschenlich wirklich bedeuten, dass die Aufteilung falsch ist.
    Aber wenn er dafür wirklich keinen Punkt Abzug bekommen hat, dann ist es ja eh egal.

    Und weil da steht, dass die Aufteilung falsch ist, bedeutet, dass m. M. nach schon, dass man sie aufteilen muss, nur halt "anders". Jetzt stellt sich mir die Frage ob man die Aufteilung nach Kosten oder nach Leistungsmenge vornehmen muss!?

  3. #13
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    Avatar von Hoazi
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    tja, es wäre schon irgendwie logisch, wenn man sie aufteilt, aber es ist nicht logisch sie jedem Geschäftsbereich genau mit der Hälfte zuzuteilen, weil das müsste schon ein grosser zufall sein, dass genau beide Geschäftsbereiche 11.500 Fixkosten haben.

    wie man sie aufteilt steht in den sternen, ich habe jedenfalls keinen blassen schimmer...solltest du irgendeine erleuchtung haben, lass es mich wissen (hier posten oder per pm) ...

    muss jetzt ins bett!
    n8

  4. #14
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    also ich würde sie entweder wirklich genau halbieren oder nach beschäftigung aufteilen. hier also 23.000 / 3.000 und dann einmal mal 1.600 und einmal 1.400.

    Sodala, ich bin jetzt auch dahin.

    Gute Nacht!

    Bye

  5. #15
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    ich teile sie auch durch 2
    "Allwissend bin ich nicht; doch viel ist mir bewusst"

  6. #16
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    Avatar von hippokrates
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    Zitat Zitat von powderhound
    Ich glaube an und für sich ist das Teilen der Fixkosten gar nicht notwendig.

    Bei a) wo man die Verbrauchsabweichungen = Kist - Ksoll ausrechnen muss, kann man ja bei Kist und auch bei Ksoll die Fixkosten weglassen ohne, dass sich was am Ergebnis ändert

    Bei b) Berechnet man sowieso die Gesamtabweichung des Unternehmens und nimmt deshalb die gesamten Fixkosten
    Meiner Meinung nach müssen die Fixkosten hier wirklich nicht geteilt werden. Man teilt einfach jeweils die Gesamten Kosten durch die Beschäftigung, dann bekommt man den PKS und anschließend berechnet man die verrechneten Plankosten für das gesamte Unternehmen (also die ges. geplanten Kosten durch die gesamte geplante Beschäftigung und dann diesen PKS multiplizieren mit der tatsächlichen Ist-Beschäftigung). Man kann die Fixkosten nämlich nicht "richtig" aufteilen, dazu fehlen ganz einfach die Angaben... so würde ich's jedenfalls machen...

  7. #17
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    Meine Meinung:
    Fixkosten sind NICHT zuteilbar und dürfen deswegen auch nur bei der Gesamtabweichung (Aufgabe b) berücksichtigt werden!

  8. #18
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    UNTERNEHMENSfixkosten

    Du hast recht hippokrates - es handelt sich um UNTERNEHMENSfixkosten und nicht um BEREICHSfixkosten, weshalb sie bei Aufgabe a) gar nicht berücksichtigt werden dürfen!

  9. #19
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    Avatar von Hoazi
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    wäre jemand so lieb u. würde schnell den richtigen rechenweg posten, da dies jetzt mit den fixkosten geklärt ist...?? bitte...

    lg

  10. #20
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    das würde mir auch ziemlich weiterhelfen!
    lg ittelos

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