1.) In die Gemeinkostenzuschlagssätze der Teilkore fließen die Fixkosten nur insofern ien, als sie als Bestandteil der Einzelkosten die Berechnungsbasis der Zuschlagssätze bilden.
FALSCH: Fixkosten können nicht Bestandteil der Einzelkosten sein, denn Einzelkosten sind immer variabel.
2.) IN der Vollkore tragen Hilfskostenstellen nach der Umlage auf Hauptkostenstellen nur noch Fixkosten.
FALSCH: Hilfskostenstellen müssen sowohl bei der Voll- als auch der Teilkostenrechnung nach der Umlage auf 0 sein.
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