ich hab mal ein paar fragen die eh schon im forum sind beantwortet, hab noch nicht alles rausgesucht, der rest kommt morgen
vielleicht kann ja noch jemand was dazu ergänen oder mich korrigieren
Was ist Verwaltung:
Verwaltung ist die Summe aller staatlichen Vollzugstätigkeiten, die von Verwaltungsorganen erledigt werden.
Aufgaben des VfGH (Verwaltungsgerichtshof)• Kausalgerichtsbarkeit,
• Kompetenz,
• Verordnungsprüfung,
• Gesetzesprüfung,
• Wahlprüfung,
• Staatsgerichtsbarkeit,
• Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit
Merkmale eines Bescheids:
• Ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid
• Bezeichnung der bescheiderlassenen Behörde
• Datum
• Spruch
• Begründung
• Rechtsmittelbelehrung
• Unterschrift
Grundsatz des Parteiengehörs: (513)
Wichtiger Bestandteil eines rechtsstaatlichen VwVerfahren
…
Aufgaben eines Bundespräsidenten:
Sind bundesverfassungsrechtlich festgelegt.
Staatspolitisch
Außenpolitisch
Sonst. Aufgaben
Stellung des Bundespräsidenten im rechtlichen Gefüge:
Rechtlich ist der Präsident für die Ausübung seiner Funktionen der BV verantwortlich, die Staatsanklage beim VfGH erheben kann.
Was prüft der Rechnungshof?
Gemeinden, Gebietskörperschaften, Ministerien, Stiftungen, Fonds
Verwaltungsverfahrensgesetze:
Einführungsgesetze, Verwaltungsstrafgesetzte, Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Arten von Verordnungen:
Gesetzesvertretenden, Gesetzesergänzenden, Gesetzesändernde Verordnung
Aufgaben der Gemeinden:
Hoheitliche Tätigkeiten, privatwirtschaftliche Tätigkeiten, selbsständige haushaltsfürhung
Arten von der Selbstverwaltung:
Gemeindeselbstvewaltung
Wirtschaftliche sb.
Berufliche sb
Soziale sb
Wissenschaftliche sb
Kulturelle sb
Sonstige Selbstverwaltung
Def. Selbstverwaltung
Dezentralisierter, demokratischer, legitimierter und relativ unabhängiger, öffentlicher Verwaltung
Versteinerungstheorie:
Verfassungsrechtliche Begriffe in dem Sinne verstehen, der nach Stand und systematik der Rechtsordnung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der die Kompetenzbegriffe enthaltenen Verfassungsnormen (Versteinerungszeitpunkt) zukommen
Kompetenzverteilung:
Kernstück jeder bundessaatlichen Verfassung
Staatsaufgaben zwischen Bund und Länder aufgeteilt
Wesentlicher Teil des Bundesstaatsprinzip
Art. 10 – 15 B-VG aufgezählt
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