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Thema: Finanzrecht Hörtnagl heute

  1. #1
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    Finanzrecht Hörtnagl heute

    Hallo! Kann mir jemand sagen, was heute im PS Hörtnagl geprüft wurde?

  2. #2
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    1) österreichischer Privatmann kauft ein 3 Monate altes Auto bei einem deutschen Unternehmer. Leistungsort? Was ist bei der Einfuhr zu beachten?

    2) Anzahlungen. Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. Mindest-Istbesteuerung.

    3) Vermietung einer Wohnung an einen Arzt. Wohnung wird zu marktüblichen Konditionen verzinst. (keine Liebhaberei)

    4) Zugfahrt nach Linz. Kauf eines Kaffees bei einem MItarbeiter des ÖBB (nicht im Speisewagen). sonst. Leistung oder Lieferung? Leistungsort?

    5) Hotelier. Errichtung eines Hotels. 90% betriebliche Nutzung. Welchen umsatzsteuerliche Möglichkeiten?

    So in etwa war die Klausur. Ich habs jetzt natürlich stark gekürzt, aber man dürfte sich vorstellen können, was verlangt wurde. Nur Fälle!!!

  3. #3
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    vielen Dank

    ich hab mir das etwas einfacher vorgestellt, hatte auch noch nicht so viel Zeit zum Lernen. Was war das mit der Vermietung, so normal mit Grunderwerbssteuer und der Eintragungsgebühr? Und das im Zug wäre ein Leistung oder? Leistungsort Auffangregel oder die davor mit der Bahn?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Isabell
    vielen Dank

    ich hab mir das etwas einfacher vorgestellt, hatte auch noch nicht so viel Zeit zum Lernen. Was war das mit der Vermietung, so normal mit Grunderwerbssteuer und der Eintragungsgebühr? Und das im Zug wäre ein Leistung oder? Leistungsort Auffangregel oder die davor mit der Bahn?
    die Sache mit der Miete kann ich Dir leider nicht besonders gut erklären. es müsste sich um eine umsatzsteuerfreie Vermietung von Gewerbeflächen handeln.

    im Zug handelt es sich eher um eine Lieferung, da sie darauf aufmerksam macht, daß man nicht im Speisewagen verzehrt. Aber wenn man gut argumentiert (Kaffee wird zubereitet und serviert) dann kann man es bestimmt auch als sonst. Leistung deklarieren. Bestimmung des Leistungsortes dann mit der Auffangregel.

  5. #5
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    Vielen Dank.. Lieferort wäre dann das Abteil oder?
    Umsatzsteuerfreie Gewerbeflächen, haben wir sowas mal gemacht? Anzahlung ist Mindest-Istbesteuerung nach § 19 Abs 2 a) oder?

  6. #6
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    Lieferort ist nicht Abteil. §3 (11) anschauen!

  7. #7
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    vielen Dank... muss mir die §§ 3 und 3a nochmals durchlesen

  8. #8
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    kann mir jemand sagen wo ich das mit den umsatzsteuerfreien Gewerbeflächen finde?

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