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Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Klausur BWL 1 Becker

  1. #1
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    Klausur BWL 1 Becker

    Könntet ihr mir vielleicht sagen, was bei der Klausur bei Becker kurz vor Weihnachten dran kam? Danke!

  2. #2
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    Es kamen ein paar teilweise schwierige Multiple-choice-Fragen wobei dort beim letzten Teil der DB zweier Produkte zu vergleichen war, dann waren offene Fragen über kalkulatorische Wagnisse bzw. Abschreibung, das Schema für die Berechnung der HK, Erklärung von variablen Gemeinkosten und fixen Einzelkosten und am Ende noch ein Rechenbeispiel mit einem Hotelbetrieb, der einen Masseur zu 3 verschiedenen Vertragsverhältnissen einstellen kann und wo man den jeweiligen break-even und das beste Vertragsverhältnis für eine bestimmte Situation ausrechnen musste...

    Ich glaub, das wars!

  3. #3
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    Hallo! Als kleine Anmerkung: Nach herrschender Meinung gibt es fixe Einzelkosten gar nicht, d.h. Einzelkosten sind immer variabel. Nur im Rahmen der Gemeinkosten gibts die Unterscheidung fix-variabel.

  4. #4
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    Auch laut Becker sind Einzelkosten immer VARIABLE Kosten...
    Aber im PS bin ich eines besseren belehrt worden. Es gibt nämlich den Spezialfall, wo ein Unternehmen eine Lizenz erwirbt und ein patentiertes Produkt produzieren zu dürfen. Die Lizenzgebühr stellt somit Einzelkosten dar, da sie dem Produkt direkt zurechenbar ist. Allerdings ist sie auch den Fixkosten zugehörig, da sie unabhängig davon, ob ich dieses Produkt nun produziere oder nicht, bezahlt werden muss. Also haben wir es mit fixen Einzelkosten zu tun.

  5. #5
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    Ich will ja nicht spitzfindig sein, aber dennoch 2 Aspekte dazu: 1) habe ich bewußt gesagt, dass "nur" nach herrschender Meinung Einzelkosten immer variabel sind und 2) ist das von Dir genannte Beispiel meiner Meinung nach auch nicht ganz eindeutig. Einerseits sind es nur dann überhaupt Einzelkosten im Sinne von Kostenträgereinzelkosten, wenn mit der Lizenz nur ein einziger Kostenträger produziert wird (ansonsten wir ja wieder geschlüsselt=Gemeinkosten) und andererseits wird man die Lizenz nur dann erwerben, wenn die Produktionsentscheidung bereits gefallen ist. Auf den ersten Blick kann man das wohl durchaus mit dem Fall vergleichen, wo z.B. ein Unternehmen einen Geräteschuppen selbst herstellt und die extra beschafften und nicht anderweitig verwendbaren Rohstoffe (Baumaterial) eine begrenzte Lagerfähigkeit aufweisen. Nach der von Dir gebrachten Logik müßte man auch hier von fixen Einzelkosten sprechen, weil die Kosten durch den Kauf ja jedenfalls entstanden sind. Man wird freilich bei der Grundsubstanz (zB Ziegel) jedenfalls von variablen Einzelkosten sprechen. Mit anderen Worten würde durch die in dem PS gebrachte strenge Auslegung vieles, was als variabel angesehen wird zu fixen Kosten, nämlich immer dann, wenn ich sonst keine Verwendung für die mit den Kosten verbundenen "Materialien" im weitesten Sinn habe. Man darf auch nicht vergessen, dass durch den Kauf an sich eigentlich noch gar keine Kosten entstanden sind, außer ich muss den erworbenen Gegenstand wegen Nutzlosigkeit abschreiben. Und dann kann man die Kosten wiederum keinem Kostenträger zuordnen, sodass weder Einzel- noch Gemeinkosten in bezug auf den Kostenträger vorliegen. Um bei Deinem Beispiel aus dem PS zu bleiben: Kann man mit anderen Worten überhaupt von zurechenbaren Kosten sprechen, wo ja gar nix produziert wurde? Wäre interessant was der PS-Leiter dazusagt. Naja, ist etwas lang geworden die Antwort, vielleicht auch ein bisschen unstrukturiert, aber ein interessantes Thema.

  6. #6
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    Hallo! Ich muß da nochmal nachhaken. Was ist damit gemeint, daß man zwei Deckungsbeiträge vergleichen soll? Soll man da feststellen, um welchen DB es sich handelt?

  7. #7
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    Bei dem Beispiel musste man die DBs von 2 verschiedenen Produkten berechnen und dann vergleichen. Dazu wurden ca. 3 Multiple-choice-Fragen gestellt, wie z.B. "Ist es wahr, dass Produkt A einen höheren DB hat als Produkt B?"
    Das war meiner Meinung nach auch der leichteste Teil der Multiple-choice-Fragen!

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